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24.07.2008 
Steuervereinfachung

Steinbrück bleibt im Gesetzesdschungel hängen

von Thomas Sigmund

Die Bundesregierung hat das „Steuerbürokratieabbaugesetz“ verabschiedet. Doch die geplante Steuervereinfachung ist nicht so umfangreich wie erhofft ausgefallen.

Wollte eigentlich den Steuerdschungel lichten: Finanzminister Peer Steinbrück. Foto: dpaLupe

Wollte eigentlich den Steuerdschungel lichten: Finanzminister Peer Steinbrück. Foto: dpa

BERLIN. Das Kabinett hatte gestern die Änderung von nur 27 Bürokratievorschriften beschlossen. Die wichtigsten Punkte: Unternehmen können ab 2011 ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Das papierlose Verfahren gilt auch für die Übertragung von Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen.

Ziel des Gesetzes aus dem Haus von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) war es, den Steuerdschungel zu lichten und die Verfahren zu vereinfachen. Insgesamt änderte die eingesetzte Arbeitsgruppe, an der auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beteiligt waren, lediglich 27 Vorschriften. Zu groß waren offenbar die Meinungsverschiedenheiten, welche Vorschriften überflüssig sind. Experten schätzen, dass es rund 120 Steuergesetze im Bund gibt. Insgesamt regeln Zehntausende von Vorschriften die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen – einsame Spitze weltweit. „Das Steuerrecht ist mittlerweile so kompliziert geworden, dass man seine Steuerformulare eigentlich nur noch unter Vorbehalt unterschreiben kann“, hatte der Steuerprofessor und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof die Situation einst beschrieben.

Hermann Otto Solms, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßte die Umstellung der Besteuerung von Papier- auf die elektronische Form. „Von einer Steuervereinfachung kann aber weiterhin keine Rede sein“, sagte Solms dem Handelsblatt. Bundesfinanzminister Steinbrück scheine eine wirkliche Steuerreform nicht für möglich zu halten und stelle sich selbst damit ein Armutszeugnis aus. „Damit kapituliert Bundesfinanzminister Steinbrück auf ganzer Linie“, sagte der FDP-Politiker.

Die Änderungen im „Steuerbürokratieabbaugesetz“ sehen neben der elektronischen Steuererklärung noch zwei weitere Entlastungen für die Unternehmen vor. So können Rentenversicherungsträger und Finanzverwaltung künftig zeitgleiche Prüfungen vornehmen. Damit wird für die Firmen Doppelarbeit vermieden. Außerdem werden die Schwellenwerte für monatliche beziehungsweise vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen angehoben. Das soll gerade kleinen Unternehmen helfen und den Aufwand der Verwaltung vermindern.

Doch nicht nur Firmen sind von dem Gesetzesvorhaben betroffen. Auch für Privatpersonen ergeben sich Änderungen. Bereits heute stellen die Steuerverwaltungen für Privatpersonen ein kostenloses Programm namens Elster zur elektronischen Datenübermittlung zur Verfügung. Derzeit geben knapp 20 Prozent der Steuerpflichtigen auf diesem Wege ihre Steuererklärungen beim Fiskus ab. Mit dem Gesetzentwurf wird Elster fortentwickelt. So sollen künftig begleitende Belege wie Spendenbescheinigungen oder solche für Riester-Verträge ebenfalls elektronisch übermittelt werden können.

Die Bundessteuerberaterkammer kritisierte, der Bürokratieabbau dürfe nicht allein auf Seiten der Finanzverwaltung stattfinden. Auch für den Weg zurück zum Steuerpflichtigen müsse die elektronische Übermittlung eingeführt werden. Bei dem Gesetzesvorhaben müsse Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen, habe die Erfahrung mit Elster gezeigt.

Die Steuerberater begrüßen das Ende der vorsorglichen Einsprüche in den Steuerverfahren. Ab dem kommenden Jahr sollen die Finanzämter Steuerbescheide teilweise vorläufig festsetzen können, wenn es lediglich um „einfachgesetzliche“ Rechtsstreitigkeiten geht, die als Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Bislang war dies nur möglich, wenn höherrangiges Recht betroffen war. Die Wirtschaft soll durch das neue Gesetz um rund 137 Mill. Euro und die Verwaltung um 66 Mill. Euro im Jahr entlastet werden.

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