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05.08.2008 
Fiskus hilft Versicherungskunden

Steinbrück droht neues Milliardenloch

von Thomas Sigmund und Thomas Schmitt

Millionen Inhaber von Lebensversicherungen können auf die Hilfe des Fiskus hoffen. Bisher blieben sie auf hohen Verlusten sitzen, wenn sie ihre Versicherung vorzeitig kündigten. In vielen Fällen floss weniger als die Hälfte der Beiträge zurück, und auf Zinserträge fielen häufig auch noch Steuern an. Künftig könnte sich der Fiskus an dem Minusgeschäft beteiligen.

Finanzminister Peer Steinbrück. Ihm droht ein neues Milliardenloch im Haushalt. Foto: dpaLupe

Finanzminister Peer Steinbrück. Ihm droht ein neues Milliardenloch im Haushalt. Foto: dpa

BERLIN/FRANKFURT. Denn erstmals haben mehrere Finanzämter die Verluste anerkannt. In den Steuerbescheiden, die dem Handelsblatt vorliegen, rechnen die Finanzbeamten die Kosten etwa für Verwaltung oder Prämien für Versicherungsvermittler steuermindernd an. Im Bundesfinanzministerium lautet die Antwort auf drohende Steuerausfälle lapidar: „Die Fälle haben Potenzial, finden aber zurzeit noch keine breite Anwendung.“ Sollte sich das ändern, bedeutete dies jedes Jahr Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Für Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kann das Problem eine erhebliche Dimension annehmen. Die Deutschen besitzen insgesamt rund 94 Millionen Lebensversicherungen. Mehr als jede zweite davon wird vorzeitig beendet. Allein in den Jahren 2006 und 2007 zahlten deutsche Versicherer gemäß Zahlen des Branchenverbandes GDV jeweils mehr als zwölf Mrd. Euro vorzeitig aus. Nach Berechnungen von Verbraucherschützern entstehen bei gekündigten Verträgen für die Versicherten oft Verluste von mehr als 50 Prozent. Damit fielen Werbungskosten von mehr als zwölf Mrd. Euro pro Jahr an. Bei einer niedrigen Steuerquote von 20 Prozent könnte dies für den Finanzminister Mindereinnahmen von zwei bis drei Mrd. Euro pro Jahr bedeuten.

Und das ist noch vorsichtig kalkuliert. Die Verbraucherzentrale Hamburg errechnete für mehr als 400 Lebensversicherungen eine Verlustquote von fast 70 Prozent pro Vertrag. Ein Beispiel: Ein Versicherungskunde aus Thalheim kündigte 2004 eine Kapitallebensversicherung der Allianz. Sein Rückkaufswert betrug 4 803,40 Euro. Eingezahlt hatte er jedoch 17 109,24 Euro. Sein Verlust beträgt 12 305,84 Euro – oder 71,93 Prozent. Denn die Versicherung behält die Kosten für die Vermittlung und Verwaltung des Vertrags.

Versicherungsexperten gehen davon aus, dass jährlich mehrere Millionen Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt oder nicht mehr bedient werden. Die genaue Zahl wird von der Branche nicht ermittelt. Die Gründe, warum die Beiträge millionenfach nicht mehr gezahlt werden, sind unterschiedlich. Sie reichen von Arbeitslosigkeit bis Krankheit des Versicherungsnehmers. Viele kündigen auch, weil sie wegen Scheidung Geld brauchen oder zu einer Umschuldung gezwungen sind.

Steuerzahler, die durch die vorzeitige Kündigung ihrer bis 2004 abgeschlossenen Lebensversicherung einen Verlust erlitten haben, konnten diesen bis dato nach herrschender Meinung und gängiger Verwaltungspraxis steuerlich nicht geltend machen. Das könnte sich jetzt ändern: „Jeder Steuerpflichtige sollte zukünftig seinen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung beim Finanzamt geltend machen“, rät Steuerberater Heiko Stoll von Simmons & Simmons in Frankfurt.

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