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30.07.2007 
Umkehr der Beweislast

Steinbrück entschärft Jahressteuergesetz

von Vomn Donata Riedel

Die Bundesregierung wird Unternehmen nun doch nicht generell unter den Verdacht missbräuchlicher Steueroptimierung stellen: Auf Druck der Union hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) seinen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 deutlich abgeschwächt. Die Beweislast soll nur noch in Ausnahmefällen umgekehrt werden.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf der Pressekonferenz. Foto: dpaLupe

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf der Pressekonferenz. Foto: dpa

BERLIN. Der ursprüngliche Plan aus dem Bundesfinanzministerium wäre darauf hinausgelaufen, dass jeder Unternehmer, der seine Gewinne ganz legal so gestaltet, dass er möglichst wenig Steuern zahlt, in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten wäre. Er hätte von sich aus beweisen müssen, dass er „beachtliche außersteuerliche Gründe“ für sein Vorgehen hat. Bereits der heute übliche Fall, dass ein Unternehmen seinen Vorsteuergewinn dadurch drückt, dass es die Verluste einer Tochtergesellschaft gegenrechnet, hätte diese Beweislast ausgelöst. Davon rückte das Bundesfinanzministerium nun ab.

Nach der Neufassung, die dem Handelsblatt vorliegt, kann das Finanzamt nur dann einen Missbrauchsverdacht äußern, wenn ein Unternehmen eine „unübliche Gestaltung“ gewählt hat. Wenn der Fiskus diesen Vorwurf erhebt, muss der Unternehmer allerdings auch nach der neuen Formulierung noch immer beweisen, dass er nicht allein seine Steuerlast drücken wollte. Nach heutigem Recht muss die Behörde einen Missbrauch nachweisen.

„Positiv ist, dass der überarbeitete Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf erheblich entschärft worden ist“, sagte der Steuerexperte des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Berthold Welling. „Zu prüfen sind aber noch Fragen zur Beweislast.“ Es müsse klar sein, dass die Finanzämter nicht mit pauschalen Verdächtigungen Unternehmern die Beweislast für legales Verhalten aufbürden könnten.

Im Ziel sind sich die Finanzminister von Bund und Ländern, Union und SPD allerdings einig: Die Finanzämter sollen mit schärferen Gesetzen für den Kampf mit geschickten Steuerplanern aufgerüstet werden. Die Unionsminister wollen lediglich nicht ganz so große Kanonen auffahren wie die SPD. „Fakt ist: Bisher ist die Steuerverwaltung im Wettlauf mit den Erfindern von Steuersparmodellen immer zweiter Sieger“, sagte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) dem Handelsblatt. „Das können wir nicht umdrehen, aber wir können wenigstens dafür sorgen, dass sich unsere Chancen verbessern.“ Deshalb unterstütze er „im Prinzip“ den Vorstoß von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).

Die Bundesregierung will am 8. August den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 beschließen. Parallel zu den Beratungen dieses Gesetzes im Bundestag wollen die Fraktionen von Union und SPD eine weitere Novelle einbringen: Sie verlangt generell, dass neue Steuersparmodelle dem Finanzamt vorab vorgelegt werden müssen.

„Die Vermeidung von Steuersparmodellen ist auch in meinem Sinne“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) dem Handelsblatt. „Dies gilt insbesondere für Gestaltungen über die Grenze unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles, durch die deutsches Besteuerungssubstrat verloren geht“, sagte er.

Faltlhauser verlangte allerdings, dass es nicht zu einer generellen Beweislastumkehr für Unternehmer und Privatleute kommt. Stratthaus wiederum mahnte an, dass die neuen Regeln „in einem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Erfolg“ stehen müssten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Unions-Bundestagsfraktion gehen Steinbrücks Pläner immer noch zu weit

Innerhalb der Unions-Bundestagsfraktion jedoch gehen den Finanzpolitikern die Pläne immer noch zu weit, obwohl Steinbrück den ursprünglichen Jahressteuergesetz-Entwurf seiner Beamten deutlich abgeschwächt hat. „Wir freuen uns über die Abschwächung, sind aber nicht sicher, ob das ausreicht“, sagte der Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU).

Steinbrücks Beamte hatten anfangs geplant, alle Unternehmen und Privatleute dazu zu verpflichten, für jede Gestaltung, die zu einer niedrigeren Steuerlast führt, andere als steuerliche Gründe nennen zu müssen. In der neuen Fassung des Paragrafen 42 Abgabenordnung muss das Finanzamt zumindest noch beweisen können, dass eine Gestaltung ungewöhnlich ist, um sie zurückweisen zu können: „Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltung gewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Wenn das Finanzamt den Missbrauch festgestellt hat, liegt die Beweislast also künftig beim Unternehmer, dass die Gestaltung andere wirtschaftliche Gründe hatte.

BDI-Steuerabteilungsleiter Welling ist erleichtert, dass jetzt zumindest weiter zwischen normalen legalen Gestaltungen und Missbrauch unterschieden wird. Er bezeichnete es als den richtigen Weg der Finanzverwaltung, sich auf den Missbrauch zu konzentrieren. „Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Finanzverwaltung nicht über einen pauschalen Hinweis auf eine außergewöhnliche Steuergestaltung die Beweislast dem Steuerpflichtigen aufbürden kann.“

Steinbrücks Sprecher beharrte aber darauf, einen Teil der Beweislast sehr wohl auf Unternehmen und Bürger zu verlagern. „Wir wollen das Hase-und-Igel-Spiel endlich beenden“, sagte er.

In der Wirtschaft werden die neuen Gesetzesverschärfungen als zusätzlicher Bürokratie- und Kontrollaufwand gewertet: Das Ziel der Unternehmensteuerreform, mit niedrigeren Steuersätzen ab 2008 die Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern, werde konterkariert, argumentierten die Spitzenverbände in einer Stellungnahme an Steinbrücks Ministerium. Bereits mit der Unternehmensteuerreform sei flächendeckend der Zinsabzug erschwert worden, um einzelne Steuergestalter zu treffen. Die Bankenverbände wiederum laufen Sturm dagegen, dass Mittelständler ab 2009 nicht die Abgeltungsteuer für alle privaten Kapitalerträge nutzen dürfen, wenn sie bei derselben Bank einen Firmenkredit aufgenommen haben. „Legale Steuergestaltungen sind generell kein Missbrauch“, mahnte Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer.

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