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30.07.2007 
Umkehr der Beweislast

Steinbrück entschärft Jahressteuergesetz

von Vomn Donata Riedel

Die Bundesregierung wird Unternehmen nun doch nicht generell unter den Verdacht missbräuchlicher Steueroptimierung stellen: Auf Druck der Union hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) seinen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 deutlich abgeschwächt. Die Beweislast soll nur noch in Ausnahmefällen umgekehrt werden.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf der Pressekonferenz. Foto: dpaLupe

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf der Pressekonferenz. Foto: dpa

BERLIN. Der ursprüngliche Plan aus dem Bundesfinanzministerium wäre darauf hinausgelaufen, dass jeder Unternehmer, der seine Gewinne ganz legal so gestaltet, dass er möglichst wenig Steuern zahlt, in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten wäre. Er hätte von sich aus beweisen müssen, dass er „beachtliche außersteuerliche Gründe“ für sein Vorgehen hat. Bereits der heute übliche Fall, dass ein Unternehmen seinen Vorsteuergewinn dadurch drückt, dass es die Verluste einer Tochtergesellschaft gegenrechnet, hätte diese Beweislast ausgelöst. Davon rückte das Bundesfinanzministerium nun ab.

Nach der Neufassung, die dem Handelsblatt vorliegt, kann das Finanzamt nur dann einen Missbrauchsverdacht äußern, wenn ein Unternehmen eine „unübliche Gestaltung“ gewählt hat. Wenn der Fiskus diesen Vorwurf erhebt, muss der Unternehmer allerdings auch nach der neuen Formulierung noch immer beweisen, dass er nicht allein seine Steuerlast drücken wollte. Nach heutigem Recht muss die Behörde einen Missbrauch nachweisen.

„Positiv ist, dass der überarbeitete Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf erheblich entschärft worden ist“, sagte der Steuerexperte des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Berthold Welling. „Zu prüfen sind aber noch Fragen zur Beweislast.“ Es müsse klar sein, dass die Finanzämter nicht mit pauschalen Verdächtigungen Unternehmern die Beweislast für legales Verhalten aufbürden könnten.

Im Ziel sind sich die Finanzminister von Bund und Ländern, Union und SPD allerdings einig: Die Finanzämter sollen mit schärferen Gesetzen für den Kampf mit geschickten Steuerplanern aufgerüstet werden. Die Unionsminister wollen lediglich nicht ganz so große Kanonen auffahren wie die SPD. „Fakt ist: Bisher ist die Steuerverwaltung im Wettlauf mit den Erfindern von Steuersparmodellen immer zweiter Sieger“, sagte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) dem Handelsblatt. „Das können wir nicht umdrehen, aber wir können wenigstens dafür sorgen, dass sich unsere Chancen verbessern.“ Deshalb unterstütze er „im Prinzip“ den Vorstoß von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).

Die Bundesregierung will am 8. August den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 beschließen. Parallel zu den Beratungen dieses Gesetzes im Bundestag wollen die Fraktionen von Union und SPD eine weitere Novelle einbringen: Sie verlangt generell, dass neue Steuersparmodelle dem Finanzamt vorab vorgelegt werden müssen.

„Die Vermeidung von Steuersparmodellen ist auch in meinem Sinne“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) dem Handelsblatt. „Dies gilt insbesondere für Gestaltungen über die Grenze unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles, durch die deutsches Besteuerungssubstrat verloren geht“, sagte er.

Faltlhauser verlangte allerdings, dass es nicht zu einer generellen Beweislastumkehr für Unternehmer und Privatleute kommt. Stratthaus wiederum mahnte an, dass die neuen Regeln „in einem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Erfolg“ stehen müssten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Unions-Bundestagsfraktion gehen Steinbrücks Pläner immer noch zu weit

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