Finanzminister Peer Steinbrück lässt 143 Doppelbesteuerungsabkommen überprüfen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Damit zielt er unter anderem auf die sogenannte Mallorca-Steuer: Rentner, die auf die Balearen umziehen, müssen ihre Alterseinkünfte bisher nicht mehr in Deutschland versteuern.
Auf der Suche nach legalen Steuerschlupflöchern: Peer Steinbrück will 143 Doppelbesteuerungsabkommen neu regeln.
BERLIN. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist weiter auf der Suche nach Wegen, wie die Steuereinnahmen des Staates erhöht werden können. Dazu lässt er derzeit sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit anderen Ländern abgeschlossen hat, nach Lücken durchforsten. „Wir werden einen weiteren Verlust an Steuereinnahmen nicht länger akzeptieren, nur weil sich bestimmte Länder nicht kooperativ verhalten“, sagte Steinbrücks Sprecher. Derzeit überlege der Finanzminister, das DBA mit den Niederlanden zu kündigen, hieß es im Finanzressort. Auch Spanien stehe in der Kritik. Erst vor zwei Wochen hatte das Finanzministerium angekündigt, das Erbschaftssteuerabkommen mit Österreich Ende des Jahres zu beenden.
Die Union unterstützt die Bemühungen Steinbrücks, auf diese Weise Steuersubstrat in Deutschland zu stärken. „Die Abkommen bestehen oft seit mehreren Jahrzehnten und müssen so an Steuerrechtsänderungen angepasst werden, dass kein Nachteil für den deutschen Fiskus entsteht“, hieß es bei den Finanzexperten der Union.
Nach einem aktuellen Bericht des Finanzministeriums regeln derzeit 143 verschiedene Abkommen die Steuerbeziehungen Deutschlands mit dem Rest der Welt. Die meisten Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen gibt es auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen. Erbschaftsteuerabkommen hat die Bundesregierung neben Österreich noch mit Dänemark, Griechenland, Schweden, Schweiz und den Vereinigten Staaten.
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Laut Finanzministerium führt die Regierung gerade mit etlichen Ländern Verhandlungen über ein sogenanntes Revisionsabkommen als Ersatz eines bestehenden Abkommens; darunter sind Australien, Russland, die Türkei, Tschechien, die Vereinigten Arabischen Emirate und auch Großbritannien. Bisher ist unklar, welche Abkommen Steinbrück am Ende kündigen wird. „Der Finanzminister wird alles versuchen, mit reformierten Doppelbesteuerungsabkommen die Einnahmenseite des Staates zu verbessern“, sagte Steinbrücks Sprecher.
Im Fall Österreich hatte sich das Finanzministerium für ein Auslaufen des Erbschaftsteuerabkommens entschieden, weil die Alpenrepublik die Besteuerung von Erbschaften vollständig abschaffen will. Das Abkommen sieht bisher vor, dass in Österreich lebende Deutsche von der günstigen Erbschaftsteuer im Nachbarland profitieren. Dieses legale Steuerschlupfloch will Steinbrück künftig schließen. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig nur derjenige dem deutschen Fiskus entgeht, der schon mehr als fünf Jahre im Ausland lebt und kein Grund- und Betriebsvermögen mehr in Deutschland hat. Nach Kündigung des Abkommens soll es eine Schonfrist bis Ende Juli geben.
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Die Verhandlungen mit den Niederlanden beziehen sich vor allem darauf, dass der Nachbarstaat noch immer die Steueroase Niederländische Antillen nicht ausgetrocknet hat. „Wenn die Niederlande daran nicht bald etwas ändert, werden wir Konsequenzen ziehen“, hieß es im Finanzministerium.
Mit Spanien will das Finanzministerium ein neues Abkommen wegen der nachgelagerten Besteuerung von gesetzlichen Renten in Deutschland erreichen. Da immer noch viele Deutsche mit Eintritt des Rentenalters nach Spanien ziehen, bleiben diese Alterseinkünfte von einer Besteuerung in Deutschland verschont. Da der Staat mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung aber schrittweise die Rentenbeiträge steuerfrei stellt, droht dem deutschen Fiskus auf Dauer ein Milliardenverlust.
Weniger streng entschied der Finanzminister im Fall Vereinigte Arabische Emirate (VAE). Das Abkommen, das eigentlich im August des vergangenen Jahres hätte auslaufen sollen, hat Steinbrück noch einmal verlängert. Die Opposition vermutet, dass dem Fiskus dieses und nächstes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die befristete Verlängerung wird mit der „außenpolitischen Rücksichtnahme auf das besondere bilaterale Verhältnis“ begründet. Dem Partner am Persischen Golf sei aber deutlich gemacht worden, dass eine Verlängerung über diese zwei Jahre nicht geplant ist.
In den VAE werden Unternehmensgewinne und Dividenden nicht besteuert – dank des DBA auch in Deutschland nicht. „Der Finanzminister verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er einerseits international gegen Steueroasen vorgehen will, andererseits aber mit einem unsinnigen Doppelbesteuerungsabkommen wie dem mit den VAE die Existenz von Steueroasen unterstützt“, kritisierte Grünen-Experte Gerhard Schick.
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