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01.08.2006 
Unternehmensteuerreform

Steinbrück: Wirtschaft übertreibt

von Donata Riedel

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält den Sturm der Entrüstung gegen seinen Vorschlag, Zinsen zu besteuern, für übertrieben. Nur wenn eine extreme Kreditfinanzierung mit einer ungünstigen Ertragslage zusammen treffe, könne es in Einzelfällen zu Problemen kommen.

BERLIN. "Das aber ist spätestens seit Basel II wenig realistisch", heißt es in einem Argumentationspapier aus dem Finanzministerium, das dem Handelsblatt vorliegt. Das internationale Bankenabkommen verlangt, dass Unternehmen umfangreiche Sicherheiten bieten müssen, wenn sie einen Kredit bekommen wollen. "Günstige Ertragserwartungen sind daher eine zwingende Voraussetzung für die Bonität", heißt es weiter. Eine sehr hohe Fremdfinanzierung sei daher meist ein Indiz für Steuergestaltung.

Unternehmer und Wirtschaftsverbände wenden sich in diesen Tagen in Protestbriefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Steinbrück und die Länderfinanzminister. Sie wollen erreichen, dass Steinbrück seinen Plan aufgibt, künftig auch auf Zinsen sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren Körperschaft- und Gewerbesteuer zu erheben. Steinbrück will diese Kosten zu 50 Prozent dem Gewinn vor Steuern zurechnen.

"Diese Hinzurechnung erhöht die Steuerlast. In Verlustphasen müssten Unternehmen sie sogar aus der Substanz bestreiten", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.

Steinbrück will so die Einnahmeausfälle für den Staat um fünf Mrd. Euro minimieren, wenn mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von heute knapp 39 auf unter 30 Prozent sinkt.

Wichtiger noch als die Einnahmen ist Steinbrück dabei, die Gewinnverlagerung durch scheinbare Schulden einzudämmen. In diesen Fällen finanziert ein internationaler Konzern sein Deutschlandgeschäft aus Krediten. Die Zinsen mindern bei der deutschen Tochter heute den Gewinn. Die Zinseinnahme versteuert eine Schwestergesellschaft in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen. Wenn diese Zinsen nun dem Gewinn in Deutschland zugerechnet und besteuert würden, werde diese Steueroptimierung gestoppt, argumentieren Steinbrücks Beamte in dem Papier: Weil gleichzeitig in Deutschland die Steuerlast "erheblich sinkt", gebe es keinen Grund mehr für die Verlagerung. Ohne die Zinsbesteuerung allerdings gebe es auch bei einer Steuerlast von künftig 29,12 Prozent für Kapitalgesellschaften noch immer einen "Verlagerungsvorteil" von 14 Prozent gegenüber Irland: Dessen Unternehmensteuersatz beträgt 15 Prozent.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Zinsbesteuerung unter Experten hoch umstritten

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