Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält den Sturm der Entrüstung gegen seinen Vorschlag, Zinsen zu besteuern, für übertrieben. Nur wenn eine extreme Kreditfinanzierung mit einer ungünstigen Ertragslage zusammen treffe, könne es in Einzelfällen zu Problemen kommen.
BERLIN. "Das aber ist spätestens seit Basel II wenig realistisch", heißt es in einem Argumentationspapier aus dem Finanzministerium, das dem Handelsblatt vorliegt. Das internationale Bankenabkommen verlangt, dass Unternehmen umfangreiche Sicherheiten bieten müssen, wenn sie einen Kredit bekommen wollen. "Günstige Ertragserwartungen sind daher eine zwingende Voraussetzung für die Bonität", heißt es weiter. Eine sehr hohe Fremdfinanzierung sei daher meist ein Indiz für Steuergestaltung.
Unternehmer und Wirtschaftsverbände wenden sich in diesen Tagen in Protestbriefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Steinbrück und die Länderfinanzminister. Sie wollen erreichen, dass Steinbrück seinen Plan aufgibt, künftig auch auf Zinsen sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren Körperschaft- und Gewerbesteuer zu erheben. Steinbrück will diese Kosten zu 50 Prozent dem Gewinn vor Steuern zurechnen.
"Diese Hinzurechnung erhöht die Steuerlast. In Verlustphasen müssten Unternehmen sie sogar aus der Substanz bestreiten", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
Steinbrück will so die Einnahmeausfälle für den Staat um fünf Mrd. Euro minimieren, wenn mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von heute knapp 39 auf unter 30 Prozent sinkt.
Wichtiger noch als die Einnahmen ist Steinbrück dabei, die Gewinnverlagerung durch scheinbare Schulden einzudämmen. In diesen Fällen finanziert ein internationaler Konzern sein Deutschlandgeschäft aus Krediten. Die Zinsen mindern bei der deutschen Tochter heute den Gewinn. Die Zinseinnahme versteuert eine Schwestergesellschaft in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen. Wenn diese Zinsen nun dem Gewinn in Deutschland zugerechnet und besteuert würden, werde diese Steueroptimierung gestoppt, argumentieren Steinbrücks Beamte in dem Papier: Weil gleichzeitig in Deutschland die Steuerlast "erheblich sinkt", gebe es keinen Grund mehr für die Verlagerung. Ohne die Zinsbesteuerung allerdings gebe es auch bei einer Steuerlast von künftig 29,12 Prozent für Kapitalgesellschaften noch immer einen "Verlagerungsvorteil" von 14 Prozent gegenüber Irland: Dessen Unternehmensteuersatz beträgt 15 Prozent.
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Die Zinsbesteuerung ist unter Experten hoch umstritten. Der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard lehnt es strikt ab, reale Kosten eines Unternehmens dem Gewinn zuzuschlagen. "International versteht es niemand, wenn der Verlustabzug so eingeschränkt wird", sagt er. Der Wiesbadener Finanzwissenschaftler Lorenz Jarass hält Steinbrücks Konzept hingegen "für den einzig richtigen Weg", die Verlagerung von Kapital und Arbeitsplätzen ins Ausland nicht mehr wie bisher steuerlich zu fördern. "Es geht darum, die Ikeas zu kriegen, die in Deutschland hervorragend verdienen und ganz legal hier keine Steuern zahlen müssen", sagte er dem Handelsblatt. Mittelständler würde Steinbrücks Konzept kaum treffen: Gäbe es die Zinsbesteuerung, könnte das Verbot der Gesellschafterfremdfinanzierung aus dem Körperschaftsteuergesetz (Paragraf 8a) gestrichen werden: Ein Mittelständler dürfte dann seiner Not leidenden GmbH wieder mit einem privaten Kredit aus der Klemme helfen.
Den Wirtschaftsverbänden wirft Jarass vor, in der Debatte mit Beispielrechnungen zu argumentieren, die die gesamten Miet-, Leasing- und Lizenzkosten enthielten. Besteuert werden sollen aber nur Finanzierungsanteile, also bei Mieten etwa ein Viertel und bei Maschinen etwa ein Drittel der Kosten, und dies jeweils zur Hälfte und nicht ganz. Kleine Firmen sollen zudem nach dem Ministeriumspapier mit einem Freibetrag von 30 000 Euro entlastet werden.
Allerdings räumen auch Steinbrücks Beamte ein, dass "im Ausnahmefall eines überraschenden Gewinneinbruchs theoretisch die Hinzurechnungen zu potenziellen Belastungen führen könnten", so das Papier. Jarass wiederum gesteht den Verbänden zu, dass es beim Leasing "zu echten Problemen" kommen könne, wenn etwa ein Fuhrpark oder Maschinen für den Dauereinsatz an Kunden verleast werden. "Derartige Dauerleasinggeschäfte müssen ausgenommen werden", fordert Jarass.
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Umstritten ist die Zinsbesteuerung auch politisch. Die Union lehnt sie großenteils ab. Wie Wiegard hält auch Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) eine Einschränkung des Verlustabzugs grundsätzlich für falsch.
Die Länderfinanzminister wiederum sind gespalten. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) lehnt eine umfangreiche Zinsbesteuerung ab, könnte sich aber mit einem vom Ansatz her ähnlich wirkenden Modell aus Bayern anfreunden: Das will Zinsverluste nur noch zu 60 Prozent anerkennen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hält Steinbrücks Modell für im Grundsatz richtig, will aber deutlich weniger als 50 Prozent der Zinsen besteuern. In die öffentliche Debatte um die Unternehmensteuerreform eingebracht wurde der Vorschlag im März vom Hamburger Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU). Auch der Finanzminister von Rheinland Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), unterstützt es.
Das Handelsblatt stellt die Auswirkungen von Zinssteuern auf Firmen und Fiskus in einer dreiteiligen Serie vor. Am 31. Juli wurden die Sorgen der Industrie vor "Steuern auf Substanz" dargestellt. Morgen, 2. August, lesen Sie: "Kompromisssuche: Worauf sich die große Koalition einigen könnte."


