Die Zinsbesteuerung ist unter Experten hoch umstritten. Der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard lehnt es strikt ab, reale Kosten eines Unternehmens dem Gewinn zuzuschlagen. "International versteht es niemand, wenn der Verlustabzug so eingeschränkt wird", sagt er. Der Wiesbadener Finanzwissenschaftler Lorenz Jarass hält Steinbrücks Konzept hingegen "für den einzig richtigen Weg", die Verlagerung von Kapital und Arbeitsplätzen ins Ausland nicht mehr wie bisher steuerlich zu fördern. "Es geht darum, die Ikeas zu kriegen, die in Deutschland hervorragend verdienen und ganz legal hier keine Steuern zahlen müssen", sagte er dem Handelsblatt. Mittelständler würde Steinbrücks Konzept kaum treffen: Gäbe es die Zinsbesteuerung, könnte das Verbot der Gesellschafterfremdfinanzierung aus dem Körperschaftsteuergesetz (Paragraf 8a) gestrichen werden: Ein Mittelständler dürfte dann seiner Not leidenden GmbH wieder mit einem privaten Kredit aus der Klemme helfen.
Den Wirtschaftsverbänden wirft Jarass vor, in der Debatte mit Beispielrechnungen zu argumentieren, die die gesamten Miet-, Leasing- und Lizenzkosten enthielten. Besteuert werden sollen aber nur Finanzierungsanteile, also bei Mieten etwa ein Viertel und bei Maschinen etwa ein Drittel der Kosten, und dies jeweils zur Hälfte und nicht ganz. Kleine Firmen sollen zudem nach dem Ministeriumspapier mit einem Freibetrag von 30 000 Euro entlastet werden.
Allerdings räumen auch Steinbrücks Beamte ein, dass "im Ausnahmefall eines überraschenden Gewinneinbruchs theoretisch die Hinzurechnungen zu potenziellen Belastungen führen könnten", so das Papier. Jarass wiederum gesteht den Verbänden zu, dass es beim Leasing "zu echten Problemen" kommen könne, wenn etwa ein Fuhrpark oder Maschinen für den Dauereinsatz an Kunden verleast werden. "Derartige Dauerleasinggeschäfte müssen ausgenommen werden", fordert Jarass.
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