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Steuerdeal mit Schweiz: Walter-Borjans verlangt Ermittlungsfreiheit

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans pocht im Abkommen mit der Schweiz auf Ermittlungsfreiheit. Solange nicht nachgebessert werde, sei das Abkommen tot. In der Schweiz gibt man sich indes gelassen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Quelle: dapd
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Quelle: dapd

BerlinTrotz Kritik hält Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Ankauf von CDs mit Daten von Steuersündern fest. Das Abkommen mit der Schweiz wahre in seiner derzeitigen Form die Interessen der Banken und der Steuerhinterzieher, sagte der SPD-Politiker am Sonntagabend in der ARD-Talkrunde "Günther Jauch". Solange nicht nachgebessert werde, stehe für ihn fest: "Dieses Abkommen ist damit tot." Der Schweizer Botschafter in Deutschland, Tim Guldimann, mahnte in der Sendung, das Abkommen nicht zu schnell aufzugeben.

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Walter-Borjans forderte die Schweizer Regierung zugleich auf, die Möglichkeit für weitere Ermittlungen sicherzustellen. "Ich möchte mir nicht aus der Hand nehmen lassen, ermitteln zu können."

Das Abkommen sieht eine pauschale, anonyme Nachversteuerung von Schwarzgeld vor, mit einem Satz zwischen 21 und 41 Prozent. Die Steuerflüchtlinge sollen anonym bleiben und strafrechtlich nicht mehr belangt werden können. Künftige Kapitalerträge von Geldanlagen in der Schweiz sollen genau so besteuert werden wie hierzulande. Für die Ratifizierung ist die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats nötig. Die SPD hatte am Wochenende ihre Ablehnung des geplanten Abkommens bekräftigt.

Die Geschichte des Steuerstreits mit der Schweiz

  • Der Fall Zumwinkel

    14. 2. 2008: Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchen das Büro und die Privaträume von Post-Chef Klaus Zumwinkel. Vor Zumwinkels Villa warteten bereits zahlreiche TV-Kamerateams. Dem Spitzenmanager wurde vorgeworfen, rund eine Million an Steuergeld hinterzogen zu haben. Die Ermittlungen gegen Zumwinkel standen in Zusammenhang mit der Liechtensteiner Steueraffäre und mit Geldanlagen in einer speziellen Stiftung nach liechtensteinischem Recht über die LGT Bank. Da sich Zumwinkel kooperativ zeigte und vier Millionen Euro als Sicherheitsleistung hinterlegte, wurde ein gegen ihn bestehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

  • Mit der „Peitsche“ gegen die Schweiz

    27. 10. 2008: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück richtet in einer TV-Sendung massive Vorwürfe gegen die Schweiz. Um an die geschätzten 80 Milliarden Euro Schwarzgeld heranzukommen, die Deutsche auf Schweizer Bankkonten gebunkert haben sollen, werde Deutschland nun „die Peitsche einsetzen“, kündigte er an. Schon zuvor hatte Außenministerin Micheline Calmy-Rey den deutschen Botschafter einbestellt und ihm gesagt, sie sei „befremdet und vor allem enttäuscht über Steinbrücks Tonfall“. Die rechtskonservative SVP erklärte: „Heute will Herr Steinbrück wie 1934 den Geschäftsverkehr zur Schweiz belasten, was wird dieser Mann wohl in fünf Jahren tun?“

  • Steinbrück und die Kavallerie

    14. 3. 2009: Finanzminister Steinbrück fordert erneut die Alpenrepublik heraus. Er vergleicht die Schweizer mit Indianern und eine geplante schwarze Liste der OECD, die Steueroasen an den Pranger stellen soll, mit der Kavallerie : „Die kann man ausreiten lassen. Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten lassen. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt.“ Daraufhin wurde der deutsche Botschafter mehrmals ins Schweizer Außenministerium einbestellt.

  • NRW kauft Steuer-CD

    26. 2. 2010: Das nordrhein-westfälische Finanzministerium kauft für 2,5 Millionen Euro eine CD mit Datensätzen von 1400 mutmaßlichen Steuersündern. Die Auswertung der Daten führt auch zu Schweizer Banken.

  • Julius Bär kauft sich frei

    14. 4. 2011: Das Bankhaus Julius Bär zahlt 50 Millionen Euro an das Land Nordrhein-Westfalen, um sich aus einem Steuerverfahren freizukaufen. Es wurde gegen rund 100 Kunden ermittelt.

  • Erster Versuch eines Abkommens

    10. 8. 2011: Deutschland und die Schweiz paraphieren ein Abkommen über die Besteuerung der Gelder deutscher Kapitalflüchtlinge auf Schweizer Bankkonten. Das Abkommen muss noch von den Parlamenten beider Länder gebilligt werden. Es geht den von SPD und Grünen geführten Bundesländern aber nicht weit genug.

  • Credit Suisse kauft sich frei

    19. 9. 2011: Die Schweizer Großbank Credit Suisse einigt sich mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Gegen eine Zahlung von 150 Millionen Euro stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Der deutsche Fiskus nahm durch die CD-Daten geschätzte 400 Millionen Euro ein.

  • NRW kauft noch eine CD

    14. 10. 2011: Mit einem Millionenbetrag kauft NRW noch eine CD. Auf ihr enthalten sind die Daten von 3000 mutmaßlichen Steuerhinterziehern. Der Kauf ist mit dem Bund abgestimmt.

  • Die Schweiz schlägt zurück

    31. 3. 2012: Es wird bekannt, dass die Schweizer Justiz Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen deren Ermittlungen gegen Steuerflüchtlinge erlassen hat. Die Finanzbeamten sollen 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz beteiligt gewesen sein. Die Schweiz wirft ihnen „nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ vor. Sie sollen über einen Mittelsmann Anfang 2010 einen Mitarbeiter der Credit Suisse zum Datendiebstahl angestiftet haben. Das belegten SMS auf dem Handy des Datendiebs. „Die Daten wurden den Fahndern angeboten“, sagte dagegen ein Kenner des Falls dem Handelsblatt.

  • Credit Suisse warnt Mitarbeiter

    April 2012: Credit Suisse gibt für Mitarbeiter eine Reisewarnung für Deutschland aus, weil ihnen eine Verhaftung drohen könnte.

  • NRW kauft wieder Schweizer Steuer-CD

    Juli 2012: Einem Medienbericht zufolge kauft das Land Nordrhein-Westfalen für 3,5 Millionen Euro eine Schweizer Steuer-CD mit 1.000 Namen. Betroffen sind dieses Mal vor allem Kunden der Privatbank Coutts in Zürich, eine Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Der Kauf ist nicht mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt.

Indes will die Schweiz laut "Focus" zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Abkommens sogenannte Gruppenanfragen deutscher Finanzbehörden zulassen, womit Steuerhinterzieher, die ihr Vermögen in Drittländer verschieben, aufgespürt werden könnten.

Mit der Zulassung sogenannter Gruppenanfragen könnte der deutsche Fiskus dem "Focus" zufolge rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten. Ein entsprechendes Gesetz solle noch im Herbst das Schweizer Parlament, den Nationalrat, passieren und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten. Das Steuerabkommen selbst müsse dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden.

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Bisher habe sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt, Mitte Juli habe sie aber dieser Möglichkeit im sogenannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zugestimmt, berichtete der "Focus". Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital aus der Schweiz in andere Länder verlagert haben, soll demnach ab 2013 möglich sein.

Die "Financial Times Deutschland" hatte unter Berufung auf Informationen aus dem Umfeld des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums berichtet, eine der gekauften CDs mit Daten der Schweizer Großbank UBS enthalte Hinweise, wonach die Bank Steuerhinterziehern helfe, ihr Geld in Singapur zu verstecken. Die Schweiz wies den Vorwurf zurück.

  • 20.08.2012, 19:28 UhrMazi

    Wie kann ein Mann, Herr Walter-Borjans, Freiheit fordern, wenn er der Hehlerei bereits überführt ist?

  • 20.08.2012, 09:06 UhrHubiDubi

    @pedrobergerac

    Da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Der Staat schöpft Geld, bzw. wie ich es ausdrücken würde, er betreibt Münzbetrug. Es wird nur mit wohlklingenden Worten wie Liquiditätssteuerung, Quantitative Easing u.a. umschrieben.
    Zwar erlaubt der Staat den Banken kurzfristige Einlagen langfristig zu verleihen, was hinter der im Bankenbereich stattfindenden Geldmengenausweitung stattfindet. Er profitiert als grösster Schuldner aber v.a. von den dadurch heruntermanipulierten Zinsen.
    Staat und Banken sind Komplizen.
    Lassen Sie sich nicht von bestimmten Politikern verar... .

  • 20.08.2012, 07:04 Uhrrokober

    Letztendlich trifft das Steuerabkommen allermeist doch nur Kleinsparer, die aus Angst vor dem Euro ihr schon versteuertes Geld in Sicherheit brachten.
    Die großen Hinterzieher sind und waren nicht so dumm, ihr Geld in der Schweiz als Privatleute dort einzuzahlen, sondern die gründen für billiges Geld eine GmbH oder eine Stiftung und sind damit außen vor, denn es soll nur den Konten von Privatleuten an den Kragen gehen!
    Hier wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen, denn die wirklich Großen sind längst weg aus der Schweiz oder haben ihre Vermögen so angelegt, daß keinerlei Steuern fällig werden!
    SPD und Grüne betreiben hier lediglich Wahlkampf und setzen auf den Neideffekt.

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