Nicht immer versprechen Steuerreformen auch Vorteile. Peer Steinbrücks Pläne zur Unternehmenssteuerreform bringen zumindest geringe Entlastungen – die wiederum Deutschland im europäischen Vergleich voranbringen. Der Handelsblattcheck zeigt, wo die Stärken und Schwächen der Reform liegen.
DÜSSELDORF. Die Unternehmensteuerreform wird den Standort Deutschland für internationale Investoren attraktiver machen – ein kleines bisschen jedenfalls. Sollte die Reform in der jetzigen Fassung 2008 in Kraft treten, wird Deutschland im internationalen Standort-Ranking für Kapitalgesellschaften den vorletzten Platz verlassen und um zwei Plätze nach vorn auf Rang neun unter den wichtigsten Standorten in Europa vorrücken. Das ist das Ergebnis des Handelsblatt-Steuerreformchecks. Heute und in den folgenden Tagen wird das Handelsblatt die wichtigsten Ergebnisse des Reformchecks präsentieren.
Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett den Entwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschieden. Damit will die Regierung „Unternehmen stärker an den Standort Deutschland binden, neue Firmen anziehen und Investitionen in Unternehmen im eigenen Land sowie das entsprechende Eigenkapital fördern“, wie es aus dem Bundesfinanzministerium heißt.
Karte: Die Steuerlast in ausgewählten EU-Staaten
Steuerexperten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers haben für das Handelsblatt die Reform auf Herz und Nieren getestet. „Von einer spürbaren Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen kann keine Rede sein“, so das Fazit von ZEW-Experte Christoph Spengel. „Für einen multinationalen Konzern nehmen die Anreize zwar etwas ab, Gewinne ins Ausland zu verlagern“, ergänzt PwC-Vorstand Dieter Endres. Entscheidend sei aber stets der konkrete Vergleich mit den Bedingungen im Ausland. Insbesondere die Niederlande, Polen, die Slowakei und Irland schnitten aufgrund der niedrigeren Steuersätze deutlich günstiger ab; sie böten deutlich bessere Standortbedingungen, so das Urteil der Experten (siehe „Oasen direkt vor der Tür“).
Auf den ersten Blick sieht die geplante Senkung der Unternehmensteuern von heute rund 39 Prozent auf knapp unter 30 Prozent verlockend aus. Doch tatsächlich steckt der Teufel im Detail. Der deutlichen Senkung der Steuersätze stehen umfassende Gesetzesänderungen zur Gegenfinanzierung gegenüber. Damit soll die Bruttoentlastung von fast 30 Mrd. Euro auf rund fünf Mrd. Euro begrenzt werden. Mittelfristig will das Bundesfinanzministerium die anfänglichen Steuermindereinnahmen sogar „mehr als kompensieren“.
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Ausgangspunkt des Steuerchecks ist eine typische mittelgroße Kapitalgesellschaft im verarbeitenden Gewerbe, die die ZEW-Experten aus der Bilanzstatistik der Bundesbank konstruiert haben (siehe. „So rechnen die Experten“). Für dieses Unternehmen wird die Steuerlast unter Berücksichtung aller Gesetze innerhalb eines Zehn-Jahreszeitraums in zwölf EU-Staaten simuliert.
Heute sind Irland, Polen und die Slowakei die drei Top-Steuerstandorte für multinationale Investoren; auf den letzten drei Plätzen rangieren Frankreich, Deutschland und Österreich. In Frankreich ist die Steuerlast heute viermal so groß, wie in Irland. In Deutschland muss das Unternehmen derzeit rund dreimal so viel an den Fiskus überweisen, wie in Irland – nach dem In-Kraft-Treten der Unternehmensteuerreform wird die Last immerhin noch gut doppelt so hoch sein.
In etwas besserem Licht steht der Standort Deutschland, wenn man nicht nur die Steuerbelastung auf Unternehmensebene, sondern die Gesamtbelastung für die Eigentümer kalkuliert. Dies ist insbesondere für mittelständisch strukturierte Kapitalgesellschaften die entscheidende Größe. Deutschland rangiert hier derzeit auf Rang zehn der Europa-Rangliste. Mit der Steuerreform wird Deutschland ins Mittelfeld aufrücken und auf Rang sechs landen.
Trotz dieses Satzes in der Tabelle sehen die Steuerexperten die Entwicklung kritisch. „In unseren Modellunternehmen führt die Reform dazu, dass die Belastung auf der Ebene des Anteilseigners steigt. Damit wird ein Teil der Entlastung auf Unternehmensebene kompensiert“, sagt PwC-Berater Endres.
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„Die Reform 2008 liegt damit im Trend vergangener Reformen: Die Entlastungen auf der für internationale Konzerne bedeutsamen Unternehmensebene werden teilweise durch Mehrbelastungen für in Deutschland ansässige Anteilseigner kompensiert“, ergänzt Spengel.
Ob die Entlastung tatsächlich so hoch ausfällt, wie es die Modellberechnungen nahe legen, ist nach Ansicht der Experten zumindest fraglich. Die Steuerreform führe dazu, dass die Bedeutung der Gewerbesteuer steige, während die der Körperschaftsteuer sinke. Auf die genaue Höhe der Gewerbesteuer habe der Gesetzgeber aber nur bedingt Einfluss, da jede Kommune den letztlich für die Belastung entscheidenden Hebesatz selbst festlegen könne. „Wenn einzelne Gemeinden versuchen, ihre Gewerbesteuermindereinnahmen durch höhere Hebesätze zu kompensieren, fällt Entlastung spürbar geringer auf“, betont Spengel.
Derzeit liegt der Hebesatz im Bundesdurchschnitt bei rund 400 Prozent, in den Städten bei rund 432 Prozent; Spitzenreiter ist München mit 490 Prozent. Um die Gewerbesteuereinnahmen konstant zu halten, müsste der bundesdurchschnittliche Hebesatz von heute 400 auf 476 Prozent steigen, der durchschnittlich Hebesatz in den größeren Städte von 432 auf 508 Prozent, rechnet Spengel vor. Damit würde die Tarifbelastung nicht wie von der Regierung angestrebt auf knapp 30 Prozent bzw. knapp 31 Prozent in den Städten sinken; sie wäre dann um fast drei Prozentpunkte höher.


