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Steuerrückzahlungen: Eine Million Rentner erhalten Steuern zurück

Knapp eine Million der 20 Millionen Rentner in Deutschland können im nächsten Jahr mit Steuerrückzahlungen in teils erheblicher Höhe rechnen. Der Grund sind falsch ausgefüllte Steuererklärungen. Die Fälle sollen ab Januar Schritt für Schritt von den Finanzämtern aufgearbeitet werden.

Blick auf eine Steuererklärung. Viele Renter können aufgrund von falschen Angaben mit Steuerrückzahlungen rechnen. Quelle: dpa
Blick auf eine Steuererklärung. Viele Renter können aufgrund von falschen Angaben mit Steuerrückzahlungen rechnen. Quelle: dpa

BERLIN. Dies geht aus einem Arbeitspapier von Spitzenbeamten der Finanzbehörden der Länder hervor, über die mehrere Zeitungen der WAZ-Gruppe berichteten.

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Nach dem Alterseinkünftegesetz steigt seit 2005 der Anteil der Renten, der der Steuer unterliegend, jährlich für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang schrittweise bis zum Jahr 2040 von 50 auf 100 Prozent. Im Gegenzug werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt.

Damit sind schon jetzt mehr Rentner als vor 2005 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, vor allem wenn sie neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte aus Betriebsrenten oder Mieten beziehen. Da viele Rentner dies nicht getan haben, müssen private und gesetzliche Rentenversicherungen seit 1. Oktober den Finanzämtern rückwirkend bis 2005 Einblick in die Einkünfte auch der Senioren geben, die keine Steuererklärung abgegeben haben.

Damit wollte man eigentlich Steuersündern auf die Spur kommen. Doch nun ergaben erste Stichproben, dass etwa 22 Prozent ihre Steuererklärung falsch ausgefüllt haben. Davon zahlte rund die Hälfte zu viel Steuern, die andere Hälfte zu wenig. Hochgerechnet wären das jeweils 970 000 Rentner.

Damit können fast eine Million Rentnern nun mit Rückzahlungen von durchschnittlich 250 Euro rechnen. Die Finanzämter wollen ab Januar die Fälle Schritt für Schritt aufarbeiten. Die häufigsten Fehler waren, dass Rentner vergessen haben, ihre Krankenkassen und die Höhe der Pflegebeiträge anzugeben oder die Rentenarten verwechselt haben. So wurde etwa ein Rentner, der seine gesetzliche Renten versehentlich in das Feld für die Betriebsrente eingetragen hatte, bis zu doppelt zu hoch besteuert.

Der Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, wies darauf hin, dass auch schon rechtskräftig gewordene Steuerbescheide korrigiert werden müssen, wenn das Finanzamt die Fehler hätte erkennen können. Ab Sommer 2011 wollen sich die Finanzämter um die 2,5 Millionen Rentner kümmern, die unzureichende Angaben gemacht haben. Auf sie kommen Nachzahlungen von durchschnittlich 150 Euro pro Jahr zu.

  • 09.06.2011, 13:50 UhrHartmuetchen

    Lange musste ich nach einer verständlichen und klaren Antwort auf die Frage suchen, wann ich eine Steuererklärung abgeben muss und wann nicht. Um anderen die Suche zu ersparen, hier die entsprechende Webseite http://www.sentiso.de/informationen/27-wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben

  • 19.02.2010, 01:18 UhrAnonymer Benutzer: Rubarth, Uwe-Karsten

    Wir haben in Steuererklärungen vergangener Jahre die Krankenversicherungsbeiträge bei der Rente nicht geltend gemacht. Das Finanzamt hat uns mitgeteilt, wenn bei Steuerbescheiden die materielle und formelle bestandskraft eingetreten ist, können die KV-beiträge aus vergangenen Jahren nicht mehr geltend gemacht werden. in dem o.g. Artikel hört sich das aber anders an. Müssen wir uns nochmals an das Finanzamt wenden und gibt es dafür gesetzliche Grundlagen? Für einen Rat wären wir sehr dankbar.

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