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07.08.2008 
Was die neue Steuer-ID bringt

Steuertrickser fliegen schneller auf

von Heike Anger

Mit der wohl größten Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik erhält in diesen Tagen jeder Bundesbürger per Post eine neue persönliche „Steueridentifikationsnummer“ – kurz Steuer-ID. Doch was hat Deutschland von den 1 000 Tonnen Papier, die die Finanzverwaltung derzeit verschickt?

Heiko Wunderlich ist Fachanwalt für Steuerrecht der Kanzlei PSP München. Foto: privatLupe

Heiko Wunderlich ist Fachanwalt für Steuerrecht der Kanzlei PSP München. Foto: privat

Die Steueridentifikationsnummer ersetzt die bisherige Steuernummer und ermöglicht es der Finanzverwaltung erstmals, jeden Einkommensteuerpflichtigen zentral zu erfassen. Als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zu mehr Transparenz im Besteuerungsverfahren, preist denn auch das Bundesfinanzministerium die neue Steuer-ID. Ob das stimmt, das erklärt Experte Heiko Wunderlich, Fachanwalt für Steuerrecht der Münchner Kanzlei PSP, im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Herr Wunderlich, hatten Sie denn Ihre neue Steueridentifikationsnummer schon im Briefkasten?

Nein, bislang noch nicht, aber der Versand hat ja auch gerade erst begonnen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die neue Steuer-ID jedem Bürger schriftlich mit, muss also rund 80 Millionen Briefe verschicken. Das wird sich bis zum Jahresende hinziehen.

Vereinfacht sich die Steuererklärung durch die neue Nummer?

Das Ausfüllen der Steuererklärung bleibt gleich, nur muss von nun an die neue Identifikationsnummer angegeben werden. Zum Übergang ist es allerdings sinnvoll, dem Finanzamt auch die alte Steuernummer zu nennen. Eine kleine Erleichterung hat jeder, der umzieht: Beim Wohnortwechsel wird nun nicht jedes Mal eine neue Steuernummer vergeben, sondern die Steuer-ID zieht mit. Allerdings ist die bundeseinheitliche Identifikationsnummer die Voraussetzung, um später die elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen. Sie soll ab 2010 die Papierversion ablösen.

Also profitiert vor allem die Finanzverwaltung.

Sicherlich hoffen die Finanzämter, künftig vor allem Daten schneller zu erfassen und abzugleichen. In der eingesparten Zeit sollen dann mehr Verdachtsfälle geprüft werden. Es fliegt also unter Umständen schneller auf, wenn jemand versucht, dem Fiskus davonzulaufen. Der große Clou ist die neuen Steuer-ID allerdings nicht: Steueraffären wie die in Liechtenstein können mit ihr auch nicht aufgedeckt werden.

Muss der Bürger etwas beachten, wenn er die neue Steuer-ID in Händen hält?

Ich kann nur jedem dringend empfehlen, das Schreiben sehr genau zu kontrollieren. Es enthält ja nicht nur die Nummer, sondern auch die personenbezogenen Daten, die mit ihr gespeichert werden, etwa Namen, frühere Namen und gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift. Stimmt hier etwas nicht, muss das Schreiben unbedingt mit den korrekten Angaben zurückgeschickt werden. Im Übrigen sollte sich jeder den Brief mit der Nummer gut aufheben.

Richten sich Steuerpflichtige künftig an ihr Finanzamt, sollten sie die Identifikationsnummer immer verwenden. Gilt das auch für Dritte, zum Beispiel Banken?

Dies ist zumindest das Ziel der Finanzverwaltung. Dies dürfte zwar mit der Einführung der Abgeltungsteuer für inländische Kapitaleinkünfte ab 2009 für Steuerpflichtige keine besondere Bedeutung mehr haben, da die Steuer bereits an der Quelle abgeführt wurde. Soweit jedoch auch ausländische Banken die Identifikationsnummer verwenden, werden die Einkünfte für die Finanzverwaltung leichter kontrollierbar.

Selbst Neugeborene bekommen nun sofort ihre lebenslange Steuernummer. Müssen Eltern nun auch für sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?

Nur, wenn die Kinder Einkünfte erzielen, und das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dies kann dann der Fall sein, wenn durch Schenkung oder Erbfall eine Einkunftsquelle übertragen wurde. Das ist aber übrigens schon heute so geregelt, hier ändert sich nichts. Für die Finanzämter ist es jedoch künftig leichter abzugleichen, ob zum Beispiel Kapitalertragsteuer abgezogen wurde. Dieser Vorteil einer besseren Kontrolle entfällt aber ab 2009 mit der Abgeltungsteuer, da dann die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte bereits durch den Abzug an der Quelle abgegolten ist.

Die neue Nummer mit ihren elf Ziffern gilt also „von der Wiege bis zur Bahre“. Müssen auch Rentner mit Veränderungen rechnen?

Allerdings. Zum ersten Mal wird auf Knopfdruck für die Finanzverwaltung ersichtlich sein, ob ein Rentner neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Privatrente bezieht – und damit einkommensteuerpflichtig ist. Bislang war es für den Fiskus mühsam, hier einen Überblick zu bekommen. Säumigen Rentnern drohen nun also Nachzahlungen, in schlimmen Fall sogar Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Steuerpflichtige müssen im Übrigen ihre Identifikationsnummer den Stellen mitteilen, die Rente auszahlen.

Werden künftig auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Steuer-ID überprüft, um Leistungsbetrug zu vermeiden?

Ein direkter Vorteil bei der Aufdeckung von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen dürfte sich – verglichen mit der bisherigen Rechtslage – eigentlich nicht ergeben, denn zum einen stehen den Sozialhilfeträgern schon jetzt umfassende Informationsrechte zu und zum anderen darf die Finanzverwaltung die Steuer-ID nur für Besteuerungszwecke verwenden. Jedoch werden die Daten der Finanzverwaltung künftig aktueller und tendenziell fehlerfrei sein. Gerade auch im Zusammenhang mit dem Kontenabruf bei Banken, der auch den Sozialhilfeträgern zusteht und der von der Finanzverwaltung in Amtshilfe durchgeführt wird, dürfte die Qualität des Datenmaterials steigen. Kontenzuordnungen sind dann nämlich eindeutig.

Das Finanzministerium betont ausdrücklich, dass die Daten ausschließlich für steuerliche Zwecke genutzt werden. Was wäre denn ein Horrorszenario, sollten andere Behörden doch Zugriff erhalten?

Zunächst einmal können von der Identifikationsnummer an sich keine persönlichen Daten des Steuerpflichtigen abgeleitet werden, es ist keine „sprechende Nummer“. Dennoch ist ein solcher Datenpool, wie er bei den einzelnen Finanzämtern als elektronische Steuerakte zukünftig geplant ist, kritisch zu sehen.

Trotz der zugesicherten Zugriffsbeschränkung und den angedrohten Geldbußen bei Missbrauchsfällen?

Ja, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass alle Daten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, durch künftige Gesetzesmaßnahmen für andere Behörden zugänglich gemacht werden könnte, etwa im Zuge der Terrorbekämpfung. Bekommt eine „Superbehörde“ Zugriff oder die Polizei und gar der Geheimdienst, dann haben wir ganz schnell den gläsernen Bürger.

Sie sagten, Sie haben Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten. Glauben Sie denn an einen reibungslosen Ablauf der Versandaktion?

Es gibt bislang keine Angaben darüber, mit wie vielen „Dubletten“ die Meldeämter zu kämpfen haben. Dublette heißt: beim maschinellen Abgleich der Daten ergeben sich zwischen Datensätzen so viele Übereinstimmungen, dass nicht mit Sicherheit feststeht, ob es sich um ein und dieselbe Person handelt oder um zwei oder mehrere Personen. Hier könnten langwierige Prüfungen notwendig werden – bis hin zu Hausbesuchen. Gleichzeitig könnte auf die Meldestellen eine Flut von Rücksendungen zukommen, nämlich nicht zustellbare Sendungen und Korrekturgesuche. Diese Risiken dürften den Meldebehörden derzeit noch Kopfschmerzen bereiten.

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