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07.08.2008 

Die neue Nummer mit ihren elf Ziffern gilt also „von der Wiege bis zur Bahre“. Müssen auch Rentner mit Veränderungen rechnen?

Allerdings. Zum ersten Mal wird auf Knopfdruck für die Finanzverwaltung ersichtlich sein, ob ein Rentner neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Privatrente bezieht – und damit einkommensteuerpflichtig ist. Bislang war es für den Fiskus mühsam, hier einen Überblick zu bekommen. Säumigen Rentnern drohen nun also Nachzahlungen, in schlimmen Fall sogar Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Steuerpflichtige müssen im Übrigen ihre Identifikationsnummer den Stellen mitteilen, die Rente auszahlen.

Werden künftig auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Steuer-ID überprüft, um Leistungsbetrug zu vermeiden?

Ein direkter Vorteil bei der Aufdeckung von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen dürfte sich – verglichen mit der bisherigen Rechtslage – eigentlich nicht ergeben, denn zum einen stehen den Sozialhilfeträgern schon jetzt umfassende Informationsrechte zu und zum anderen darf die Finanzverwaltung die Steuer-ID nur für Besteuerungszwecke verwenden. Jedoch werden die Daten der Finanzverwaltung künftig aktueller und tendenziell fehlerfrei sein. Gerade auch im Zusammenhang mit dem Kontenabruf bei Banken, der auch den Sozialhilfeträgern zusteht und der von der Finanzverwaltung in Amtshilfe durchgeführt wird, dürfte die Qualität des Datenmaterials steigen. Kontenzuordnungen sind dann nämlich eindeutig.

Das Finanzministerium betont ausdrücklich, dass die Daten ausschließlich für steuerliche Zwecke genutzt werden. Was wäre denn ein Horrorszenario, sollten andere Behörden doch Zugriff erhalten?

Zunächst einmal können von der Identifikationsnummer an sich keine persönlichen Daten des Steuerpflichtigen abgeleitet werden, es ist keine „sprechende Nummer“. Dennoch ist ein solcher Datenpool, wie er bei den einzelnen Finanzämtern als elektronische Steuerakte zukünftig geplant ist, kritisch zu sehen.

Trotz der zugesicherten Zugriffsbeschränkung und den angedrohten Geldbußen bei Missbrauchsfällen?

Ja, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass alle Daten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, durch künftige Gesetzesmaßnahmen für andere Behörden zugänglich gemacht werden könnte, etwa im Zuge der Terrorbekämpfung. Bekommt eine „Superbehörde“ Zugriff oder die Polizei und gar der Geheimdienst, dann haben wir ganz schnell den gläsernen Bürger.

Sie sagten, Sie haben Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten. Glauben Sie denn an einen reibungslosen Ablauf der Versandaktion?

Es gibt bislang keine Angaben darüber, mit wie vielen „Dubletten“ die Meldeämter zu kämpfen haben. Dublette heißt: beim maschinellen Abgleich der Daten ergeben sich zwischen Datensätzen so viele Übereinstimmungen, dass nicht mit Sicherheit feststeht, ob es sich um ein und dieselbe Person handelt oder um zwei oder mehrere Personen. Hier könnten langwierige Prüfungen notwendig werden – bis hin zu Hausbesuchen. Gleichzeitig könnte auf die Meldestellen eine Flut von Rücksendungen zukommen, nämlich nicht zustellbare Sendungen und Korrekturgesuche. Diese Risiken dürften den Meldebehörden derzeit noch Kopfschmerzen bereiten.

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