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08.02.2008 
IfW-Studie

Steuervergünstigungen kosten Milliarden

von Axel Schrinner

Deutschland leistet sich noch immer Steuervergünstigungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Ungeachtet aller politischen Lippenbekenntnisse wurden sogar auch neue Vergünstigungen geschaffen. Würden all diese Vorteile abgeschafft, könnten davon einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zufolge rein rechnerisch alle Bürger profitieren.

Der Abbau der Vergünstigungen ist praktisch zum Stillstand gekommen. Quelle: Handelsblatt.com

Der Abbau der Vergünstigungen ist praktisch zum Stillstand gekommen. Quelle: Handelsblatt.com

DÜSSELDORF. Deutschland leistet sich in diesem Jahr immer noch 48,8 Mrd. Euro Steuervergünstigungen. Das entspricht 1,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, heißt es in einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), die dem Handelsblatt vorliegt. Würden alle Vorteile abgeschafft, könnte rein rechnerisch der Umsatzsteuersatz um fast fünf Prozentpunkte gesenkt werden, ohne dass der Staat auf Einnahmen verzichten müsste, sagte IfW-Finanzexperte Alfred Boss dem Handelsblatt.

Zwar gäbe es gewisse Erfolge beim Abbau, doch habe die Große Koalition ungeachtet aller politischen Lippenbekenntnisse auch neue Vergünstigungen geschaffen, so die Studie. „Der Rückgang der Steuervergünstigungen ist praktisch zum Stillstand gekommen“, betonte Boss. Lediglich die Abschaffung der Eigenheimzulage führe in den kommenden Jahren zu einem leichten Rückgang der Vorteile, da Jahr für Jahr eine Gruppe von Altfällen mit Bestandsschutz aus der Riege der Begünstigten herausfalle. Die Eigenheimzulage wurde zwar 2006 abgeschafft; damalige Hausbesitzer erhalten jedoch den Steuervorteil die vollen acht Jahre lag. Mit Ausfällen von 4,4 Mrd. Euro ist die mit der Einkommensteuer verrechnete Subvention daher dieses Jahr immer noch viertgrößter Einzelposten der Kieler Liste.

Steuervergünstigungen gelten unter Finanzwissenschaftlern grundsätzlich als Übel, weil Vorteile für eine kleine Gruppe von Bürgern von der Allgemeinheit über höhere Steuersätze finanziert werden müssen. Hohe Steuersätze wiederum senken grundsätzlich die Leistungsbereitschaft der Bürger und sind somit eine Bremse für Wachstum und Beschäftigung.

Die Bundesregierung weist in ihrem Subventionsbericht überdies darauf hin, dass – anders als bei Finanzhilfen – die Höhe der Einnahmeausfälle häufig nur geschätzt werden könnte. Stärker als Finanzhilfen begünstigten einmal gewährte Steuervergünstigungen Mitnahmeeffekte, hätten die Tendenz, sich zu verfestigen, und liefen Gefahr, bald nicht mehr als Subvention wahrgenommen zu werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kollateralschäden der Regierungspolitik

Aus purer Geldnot hatte der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zu Beginn des Jahrzehnts mehrere Anläufe gestartet, zumindest einen Teil der Vergünstigungen einzukassieren. Allerdings scheiterte er weitgehend am unionsdominierten Bundesrat. Eichels Amtsnachfolger Peer Steinbrück (SPD) strich dann als eine der ersten Amtshandlungen der Großen Koalition die Eigenheimzulage und die Pendlerpauschale, die die Kieler Volkswirte – anders als etwa der Bundesfinanzhof – ebenfalls als Vergünstigung ansehen.

Die beiden größten derzeit noch bestehenden Einzelsteuervergünstigungen sind Kollateralschäden der Regierungspolitik. Nach Ansicht der Kieler Volkswirte ist der reduzierte Umsatzsteuersatz für bestimmte Produktgruppen eine Steuervergünstigung. Da die Große Koalition den Regelsatz der Umsatzsteuer 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, vergrößerten sich automatisch die Vorteile für mit dem reduzierten Satz belegte oder befreite Produkte. Allein die Steuerbefreiung von Sozialversicherungsträgern, Krankenhäusern und Altenheimen kostet den Fiskus sechs Mrd. Euro, die Befreiung ärztlicher Leistungen weitere fünf Mrd. Euro.

Andere Vergünstigungen hat die Bundesregierung aber ganz bewusst eingeführt: Die neue Einkommensteuerermäßigung für private Handwerkerleistungen, die Begünstigung von börsennotierten Immobilien-AGs (Reits), die KFZ-Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern und den „Investitionsabzugsbetrag“ zur Mittelstandsförderung im Rahmen der Unternehmensteuerreform nennt die Studie exemplarisch.

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