Aus purer Geldnot hatte der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zu Beginn des Jahrzehnts mehrere Anläufe gestartet, zumindest einen Teil der Vergünstigungen einzukassieren. Allerdings scheiterte er weitgehend am unionsdominierten Bundesrat. Eichels Amtsnachfolger Peer Steinbrück (SPD) strich dann als eine der ersten Amtshandlungen der Großen Koalition die Eigenheimzulage und die Pendlerpauschale, die die Kieler Volkswirte – anders als etwa der Bundesfinanzhof – ebenfalls als Vergünstigung ansehen.
Die beiden größten derzeit noch bestehenden Einzelsteuervergünstigungen sind Kollateralschäden der Regierungspolitik. Nach Ansicht der Kieler Volkswirte ist der reduzierte Umsatzsteuersatz für bestimmte Produktgruppen eine Steuervergünstigung. Da die Große Koalition den Regelsatz der Umsatzsteuer 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, vergrößerten sich automatisch die Vorteile für mit dem reduzierten Satz belegte oder befreite Produkte. Allein die Steuerbefreiung von Sozialversicherungsträgern, Krankenhäusern und Altenheimen kostet den Fiskus sechs Mrd. Euro, die Befreiung ärztlicher Leistungen weitere fünf Mrd. Euro.
Andere Vergünstigungen hat die Bundesregierung aber ganz bewusst eingeführt: Die neue Einkommensteuerermäßigung für private Handwerkerleistungen, die Begünstigung von börsennotierten Immobilien-AGs (Reits), die KFZ-Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern und den „Investitionsabzugsbetrag“ zur Mittelstandsförderung im Rahmen der Unternehmensteuerreform nennt die Studie exemplarisch.


