
DÜSSELDORF. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat massive Bedenken gegen das Vorgehen des US-Internetdienstes Google beim Start des Städtebilderdienstes Streetview geäußert und die Politik aufgefordert, für rechtliche Klarheit zu sorgen. „Das Recht auf Widerspruch ist nicht anständig geregelt“, sagte Falk Lüke, VZBV-Referent für Verbraucherrechte in der digitalen Welt, Handelsblatt Online. „Fraglich ist, ob die Bürger überhaupt vor Gericht verhindern könnten, dass Bilder, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, kommerziell verwertet werden.“ Das Widerspruchsangebot von Google dürfe deshalb keine reine Kulanzregelung, sondern müsse eine gesetzliche Pflicht sein. „Hier ist eine Klarstellung des Gesetzgebers nötig.“
Die Politik muss nach Lükes Ansicht auch „dringend“ eine Lösung für ein mögliches Klageverfahren gegen Google finden. „Da nicht Google Deutschland die Streetview-Daten erhebt, sondern der US-Mutterkonzern, ist es für den Einzelnen fast unmöglich, Rechtsansprüche geltend zu machen“, sagte der Experte. Es sei unklar, ob hier überhaupt deutsches Recht greift. Die Widerspruchslösung die Google anbietet, dürfe zudem nicht befristet sein. „Ich sehe keinen Grund, warum das Tool nur vier Wochen zur Verfügung stehen sollte“, sagte Lüke. „Die Bürger müssen dauerhaft das Recht haben, gegen die Datenerhebung Einspruch zu erheben.“
Der Verbraucherrechtsexperte forderte überdies von Google sicherzustellen, dass die ganze Person verpixelt wird. „Die englische Variante, bei der nur das Gesicht unkenntlich gemacht wird, reicht aus unserer Sicht nicht aus“, sagte Lüke. Völlig inakzeptabel sei auch die Aufnahmehöhe von 2,50 Metern. „Damit ragt die Kamera über Gartenzäune oder Mauern, und das ist ein absolutes No-Go.“
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte Google auf, vor dem eigentlichen Start seines Städtebilderdienstes zahlreiche datenschutzrechtliche Bedingungen zu erfüllen. „Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Dienstes ist neben der Gewährleistung eines datenschutzgerechten Widerspruchsverfahrens, dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt werden, und zwar nicht nur bei der Darstellung der Aufnahmen im Internet, sondern auch in den Rohdaten, die in den USA gespeichert werden“, sagte Schaar Handelsblatt Online.
Google hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass sein Kartendienst Street View in Deutschland erstmalig Ende des Jahres für 20 Städte im Internet abrufbar sein soll. Ab nächster Woche könnten Mieter und Hausbesitzer mit einem Online-Formular oder per Brief Widerspruch einlegen und ihr Haus im Internet unkenntlich machen.
Verbraucherschutz? Welch eine Lüge! Wo ist der Verbraucherschutz bei Lebensmittel? Hier wird alles verdeckt gehalten, damit nur kein Täter genannt wird. Oder Privatisierung. Verbraucherschutz? Nein, die Politiker haben vorsätzlich gewollt, dass die Preise in astronomischer Höhe steigen. Wieso wird jeder betrachter als potentieller Täter betrachtet, wo doch die Juristen und Politiker jeder Straftäter schützen und unterstützen. Ja, diese werden sogar belohnt für ihre Taten.
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