Trotz der Kritik des Kanzleramts hält die CSU an ihren Nachbesserungswünschen bei der Erbschaftsteuerreform fest. Ein Scheitern der Reformverhandlungen lehnt CSU-Chef Huber dagegen ab.
BERLIN. „Die CSU steht dazu, dass die Erbschaftssteuer erhalten bleibt. Das ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden deshalb nicht auf ein Scheitern der Verhandlungen spekulieren, damit die jetzige Erbschaftssteuer ab 2009 wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden kann“, sagte Huber dem Handelsblatt. Änderungen an dem vorliegenden Gesetzesentwurf erwarten auch Teile der Unions-Fraktion und der CDU-Wirtschaftsrat.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) macht von einer Einigung bei der Erbschaftsteuer den Fortbestand der Großen Koalition abhängig. „Das Aus der Erbschaftsteuer würde allerdings die Koalition in Frage stellen. Das müssen alle Beteiligten wissen“, sagte Steinbrück dem Handelsblatt.
Bis Ende 2008 muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Nachfolgeregelung für die geltende Erbschaftsteuerrecht gefunden worden sein. Andernfalls darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. Vor allem hatten die Karlsruher Richter die unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Vermögensarten wie Immobilien, Aktien und Betriebsvermögen kritisiert.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Finanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte sich vor wenigen Wochen auf Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Trotz massiver Einwände der CSU-Minister hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf kürzlich verabschiedet. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer hatte den vorliegenden Gesetzentwurf als Rohling bezeichnet, den man nicht ernst zu nehmen brauche.
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Kanzleramtschef Thomas de Maizière hatte die Kritik der CSU an der vom Kabinett verabschiedeten Reform der Erbschaftsteuer zurückgewiesen. Der Entwurf sei wohl erwogen und überzeugend, sagte er. Wer einen Punkt innerhalb des Rahmens verändere, müsse wissen, dass anderswo dann die Probleme größer werden.
CSU-Chef Huber pocht dennoch auf umfangreiche Nachbesserungen. Vor allem die geplanten Regeln zur Übertragung von Firmen müssten überarbeitet werden. So dürfe die Steuerentlastung für Betriebe nicht erst nach 15 Jahren kommen. „Zehn Jahre Haltefrist sind absolut ausreichend“, sagte Huber dem Handelsblatt. Zudem dürfe es „keine Totalsanktion“ geben, wenn ein Betrieb vor Ablauf der Haltefrist veräußert und dann die komplette Erbschaftssteuer nachträglich fällig wird. Sachgerechter sei es, dass beispielsweise neun Jahren 90 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen werden, sagte Huber weiter. Außerdem müsse die Steuerbefreiung in der Landwirtschaft auch für verpachtete Betriebe gelten. „Diese Punkte werden wir im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck verfolgen“, sagte Huber.
Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) bekennt sich zwar zu den Eckpunkten der Erbschaftsteuerreform, hält aber ebenfalls Änderungen beim Betriebsübergang für notwendig. Kurt Lauk, Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, fordert ebenfalls eine zeitliche Begrenzung von „allerhöchstens zehn Jahren“ als Bedingung für die Steuerbegünstigung im Fall der Unternehmensnachfolge. Vor allem dürften die mittelständischen Familienunternehmer im Erbfall nicht massiven bürokratischen und finanziellen Belastungen ausgesetzt werden, sagte Lauk.
Bundesfinanzminister Steinbrück verteidigte die geplanten Änderungen gegen die Kritik der Union. Der Kompromiss sehe ausdrücklich vor, dass den Betrieben 85 Prozent der Steuer erlassen wird, wenn sie mindestens zehn Jahre fortgeführt werden. „Das ist ein Steuerprivileg. Das gibt es in keinem anderen Land“, sagte Steinbrück dem Handelsblatt. Die allermeisten deutschen Mittelständler stellten sich besser als vorher. Steinbrück sagte, er glaube nicht, dass sich die Union gegen die eigene Kanzlerin stellen werde. Die von unionsregierten Länder seien auf die Erbschaftsteuer angewiesen.


