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27.08.2008 
Ausnahmen für Versicherungen

Strenge Regeln für Gentests beschlossen

Für Gentests sollen künftig strenge Regeln gelten. Nach einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird es Versicherungen und Arbeitgebern untersagt, Informationen aus Gentests abzufragen oder zu verwerten. Doch für Versicherungen es gibt Außnahmen.

Die Zahl der Gentests ist in den vergangenen. Foto: dpaLupe

Die Zahl der Gentests ist in den vergangenen. Foto: dpa

HB BERLIN. Heimliche Vaterschaftstests sollen gesetzlich verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auch Gentests auf Verlangen des Arbeitgebers oder beim Abschluss einer Versicherung will die Bundesregierung grundsätzlich einen Riegel vorschieben.

Das Kabinett beschloss den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes, das den mit dem wissenschaftlichen Fortschritt zunehmenden Erbgutanalysen erstmals enge Grenzen setzt. Ziel ist es, den Bürger vor Missbrauch dieser hoch sensiblen Informationen zu schützen.

Genetische Untersuchungen dürfen nur noch von Medizinern und nur nach einer umfassenden Aufklärung angestellt werden. Zudem ist für die Genanalysen die Zustimmung des Betroffenen erforderlich. Heimliche Vaterschaftstests werden damit verboten. Darüber hinaus soll niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden dürfen. Das Vorhaben muss noch den Bundestag passieren. Grüne und FDP kritisierten den Entwurf als halbherzig. Die Versicherungswirtschaft forderte Änderungen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, mit dem Gendiagnostikgesetz würden Menschen vor dem Missbrauch ihrer genetischen Daten geschützt. Jeder müsse selbst entscheiden können, ob er eine Untersuchung machen lasse und was mit den Ergebnissen passieren solle. "Für uns gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu den Grundprinzipien des Entwurfs." Das Vorhaben war schon im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigt, aber wegen vieler ethischer und rechtlicher Fragen immer weiter verschoben worden.

Die Zahl der Gentests ist laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren stark gestiegen: 2004 gab es schon gut 300.000 Analysen. Untersuchungen der Erbanlagen können nicht nur bei der Diagnose und Behandlung bestehender Krankheiten helfen. Sie geben auch Hinweise auf das Risiko, im Lauf des Lebens an bestimmten Leiden zu erkranken.

Umstrittene Ausnahmen

Umstritten sind die geplanten Ausnahmeregelungen für Versicherungen. Wie für Arbeitgeber gilt bei ihnen zwar das grundsätzliche Verbot, vor Abschluss eines Vertrags Informationen aus Gentests zu verlangen. Vor Abschlüssen von über 300 000 Euro Versicherungswert sollen Kunden aber verpflichtet sein, vorhandene Ergebnisse aus Genuntersuchungen mitzuteilen. Dabei gehe es darum, Missbrauch zu vermeiden und die Versichertengemeinschaft zu schützen, erläuterte Schmidt.

Dies ist etwa der Fall, wenn ein Kunde von vor Abschluss einer hohen Lebensversicherung weiß, dass er aufgrund einer Erbkrankheit eine geringe Lebenserwartung hat. Die Grünen warfen der Regierung vor, vor Versicherungswirtschaft eingeknickt zu sein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forderte, die Summe müsse pro Versichertem gelten, damit nicht durch den Abschluss mehrerer Verträge die Obergrenze beliebig umgangen werden könne. Zudem müssten den Versicherern auch die Ergebnisse diagnostischer Tests bekannt sein, um ein Informations-Ungleichgewicht zu verhindern, forderte Sprecherin Ulrike Pott.

Vorgeburtliche Untersuchungen zur Ermittlung genetischer Eigenschaften bleiben nach dem Gesetzentwurf erlaubt, wenn es um die Gesundheit des Kindes geht. Dazu gehören Fruchtwasseruntersuchungen oder Tests auf Down-Syndrom. Allerdings soll eine Beratung zur Pflicht werden, da die Ergebnisse oft bei der Entscheidung für eine Abtreibung eine Rolle spielen. Die Bestimmung des Geschlechts des ungeborenen Kindes soll nur noch zulässig sein, wenn damit eine wichtige medizinische Information verbunden ist.

Im Bereich des Arbeitsschutzes sind Gentests künftig unter eng gefassten Voraussetzungen erlaubt. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Arbeitnehmer mit bestimmten Stoffen in Berührung kommt, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit die Gesundheit schädigen können.

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