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Stresstest: Bahn soll Stuttgart-21-Kritiker einbeziehen

Stuttgart-21-Schlichter Heiner Geißler fordert von der der Bahn , auch die Gegner in den Stresstest für den Tiefbahnhof einzubeziehen. Die Bahn widerspricht. Sie halte sich strikt an den Schlichterspruch

Schlichter Heiner Geißler will Stuttgart-21-Gegner am Stresstest des Tiefbahnhofs beteiligen. Quelle: dpa
Schlichter Heiner Geißler will Stuttgart-21-Gegner am Stresstest des Tiefbahnhofs beteiligen. Quelle: dpa

Stuttgart Der Stuttgart-21-Schlichter Heiner Geißler hat die Bahn aufgefordert, die Kritiker des Milliarden-Bauvorhabens in den Stresstest für den geplanten Tiefbahnhof einzubinden. „Das nicht zu tun, ist grob fahrlässig. Der Stresstest ist Bestandteil der Schlichtung, deshalb müssen auch alle Teilnehmer der Schlichtung an dem Stresstest beteiligt werden“, sagte Geißler der Nachrichtenagentur dpa. Ähnlich hatte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) geäußert. Die Bahn wies die Vorwürfe zurück und betonte, sie halte sich exakt an die in der Schlichtung getroffenen Vereinbarungen. 

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Geißler betonte: „Der Stresstest hat keinen Sinn, wenn er nicht im Konsens durchgeführt wird, denn dann wird das Ergebnis nicht akzeptiert werden.“ Er habe bereits im März beim Bahnvorstand für diese Position geworben. Die Bahn betonte, das Verfahren entspreche allgemeingültigen Standards für Betriebssimulationen und sei vom Eisenbahnbundesamt anerkannt. Die Bahn hat die Schweizer Firma sma damit beauftragt, nachzuweisen, dass in dem vorgesehenen unterirdischen Tiefbahnhof in Spitzenzeiten mit guter Betriebsqualität 30 Prozent mehr Züge als im bestehenden Kopfbahnhof verkehren können. 

Zur kniffligen Frage der hohen Hürden für eine Volksabstimmung im Südwesten sagte der 81-jährige Schlichter: „Die Quoren müssten sehr niedrig sein oder völlig wegfallen, damit die Menschen sich nicht hintergangen fühlen.“ Im Gegenzug könnten die Hürden für die Volksbegehren, die zu einer Volksabstimmung führen, höher gesetzt werden. Im Südwesten liegt das Quorum derzeit bei einem Drittel. 

Derweil machte CDU-Fraktionschef Peter Hauk alle Hoffnungen der künftigen Koalitionäre zunichte, seine Fraktion werde sich auf eine Senkung dieses Quorums einlassen. „Es gibt dafür gar keinen Anlass“, sagte er. Grün-Rot müsse ein Referendum über das Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 auf der Grundlage der geltenden Verfassung abhalten. 

Unterdessen wies SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel Spekulationen von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) zurück, dass die Grünen das Ergebnis eines Volksentscheides nicht in jedem Fall anerkennen würden. Der Sozialdemokrat sagte, entscheidend sei die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen. „Sie wird eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 auf der Basis von Artikel 60 der Landesverfassung festlegen. Eine Volksabstimmung ist nur dann erfolgreich, wenn das in der Verfassung festgelegte Quorum erreicht wird.“

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