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Studie: Beamte zahlen weniger Abgaben als Angestellte

Eine aktuelle Studie des Instituts für der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt es: Angestellte müssen mehr von ihrem Bruttogehalt an den Staat zahlen als Beamte. Die Unterschiede sind teilweise enorm.

Muss weniger Abgaben zahlen als ein Angestellter: Peter Heesen, Beamter und Vorsitzender des Beamtenbundes. Quelle: ap
Muss weniger Abgaben zahlen als ein Angestellter: Peter Heesen, Beamter und Vorsitzender des Beamtenbundes. Quelle: ap

HB BERLIN. Ein durchschnittlicher alleinstehender Arbeitnehmer müsse demnach 42 Prozent seines Einkommens an den Staat abgeben – in Form von Einkommens- und Verbrauchssteuern sowie Sozialabgaben. Der alleinstehende Durchschnittsbeamte komme dagegen nur auf eine Abgabenquote von 28 Prozent, obwohl er besser verdiene, heißt es in der Studie.

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Wer aus öffentlichen Kassen Transferleistungen erhält - also etwa Renten oder Kindergeld - muss den Berechnungen zufolge unter dem Strich eine geringere Last tragen. Angestellte Singles seien daher besonders im Nachteil, da sie kaum solche Zahlungen erhalten, berichtete das Institut. Im Schnitt komme ein alleinstehender Angestellter auf nicht einmal 250 Euro Transferleistungen. Überdies können Singles vom so genannten Ehegatten-Splitting, das vielen verheirateten Paaren zu einem niedrigeren Steuersatz verhilft, profitieren.

Bei Familien sei die Last etwas geringer, heißt es weiter. Sie erhalten monatlich im Schnitt rund 700 Euro vom Staat, zum Beispiel in Form von Kindergeld oder durch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Abgabenlast bei einem Drei-Personen-Angestelltenhaushalt mit einem Bruttoeinkommen von 5.549 Euro liege bei rund 36 Prozent. In einem Beamtenhaushalt mit drei Personen sieht es besser aus. Hier liege das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei 6.055 Euro - davon müssten 26,6 Prozent an Steuern und Abgaben gezahlt werden.

Grund für die im Vergleich niedrigeren Abgaben der Beamten ist, dass sie keine Beiträge in die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abführen. Die Kosten für Arztbesuche müssten sie zwar zunächst aus eigener Tasche entrichten, erhielten aber eine Beihilfe vom Staat.

  • 11.03.2010, 22:41 UhrAnonymer Benutzer: Claus-D. Dudel

    braucht man für so eine Erkenntnis eine Studie des DiW?. Einfach mal nachschauen bei https://bezuegerechner.bva.bund.de/.
    besonders interessant die Differenzen beim höheren Dienst. Angestellte sind in der Regel Naturwissenschaftler und ingenieure (die Ärzte haben mittlerweile eigene Tarifverträge), beamte Juristen und betriebswirte.

    mfG.

    Dr. Dudel

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