
dne/HB ERFURT. Mit der Entscheidung der Richter am Mittwoch in Erfurt (10 AS 2/10 und zehn AS 3/10) wird der jahrzehntelange Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich, aber auch mehr Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
„Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können“, heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat.
Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel zu einer Liberalisierung mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa am Verhandlungstisch sitzen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB hatten sich Anfang Juni für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ausgesprochen.
Die bisher zumeist praktizierte Tarifeinheit garantiert, dass in einem Unternehmen nicht zahllose Verträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander bestehen. Ist ein Arbeitgeber an mehrere Vereinbarungen gebunden, verdrängt die speziellere Abmachung die allgemeineren. Das führt zum Beispiel zum Vorrang des Firmentarifs vor dem der Branche. Der vierte Senat hatte damit jedoch kleinere Gewerkschaften benachteiligt gesehen. Im konkreten Fall hatte ein Arzt und Mitglied des Marburger Bundes sein Krankenhaus auf Zahlung eines Urlaubsaufschlags verklagt.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Politik auf, nunmehr den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben gesetzlich zu regeln. Die Tarifeinheit sei ein unentbehrliches Element der Tarifautonomie, stellte Hundt fest.
Hundt sagte, mit der Gerichtsentscheidung drohe „die Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte“. „In den Betrieben muss für alle Beteiligten klar sein, welcher Tarifvertrag gilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind“, fügte der Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hinzu.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit damit rechnen müssten, Arbeitskämpfen einzelner Spartenorganisationen ausgesetzt zu sein, drohten „englische Verhältnisse“. Ständige Arbeitskämpfe verschiedener Gruppen hätten in den 70er Jahren in Großbritannien die Tarifautonomie weitgehend zerstört und zur Deindustrialisierung des Landes beigetragen.
Hundt erinnerte daran, dass Arbeitgeber und DGB-Gewerkschaften gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet haben, um die Tarifeinheit gesetzlich zu sichern. Für den Fall, dass in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Arbeitnehmergruppe gelten, sollte jener Tarifvertrag Anwendung finden, an den die meisten Arbeitnehmer gebunden sind.
Wie Hundt forderte auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD, Olaf Scholz, die Bundesregierung auf, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben gesetzlich zu regeln. Er nahm dabei Bezug auf die Vorschläge der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. „Die Bundesregierung sollte diese Vorlage schnell in einen Gesetzgebungsprozess geben. Die Sozialdemokraten werden dabei konstruktiv helfen“, sagte der ehemalige Bundesarbeitsminister am Mittwoch Handelsblatt Online. Scholz unterstrich dabei die Bedeutung der Tarifeinheit, die, wie er sagte, „ein wichtiges Fundament der Sozialpartnerschaft in Deutschland“ darstelle.