„Die Teilrente muss attraktiver werden“, fordert ZDH-Vize-Generalsekretär Holger Schwannecke. Sein Verband schlägt vor allem eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen vor, die auch weniger kompliziert und einheitlich gestaltet werden sollten. Zudem sollten jobbende Rentner von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit werden.
Ähnliche Vorschläge hatte kürzlich der DGB-Bundesvorstand beschlossen (Handelsblatt, 5. September). „An diesem Punkt könnten wir uns einigen“, sagt Schwannecke. Da auch die SPD-Arbeitsgruppe solche Modelle diskutiert und die Rentenkassen keine Einwände hegen, scheint eine Flexibilisierung der Teilrenten noch in dieser Legislaturperiode denkbar.
Auf entschiedenen Widerstand der mittelständischen Wirtschaft stößt hingegen die DGB-Forderung, die 2009 auslaufende geförderte Altersteilzeit zu verlängern. Bei diesem Modell werden die Bezüge des Arbeitnehmers durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) um 20 Prozent aufgestockt. Damit werde ein „Anreiz in die falsche Richtung“ gesetzt, warnt ZDH-Präsident Kentzler. Vor allem die Konzerne könnten so dem Jugendwahn frönen und sich billig ihrer älteren Belegschaft entledigen, deren Know-how im Handwerk gebraucht werde. Die milliardenschweren Kosten, die wegen der Altfälle ohnehin bis mindestens 2015 anfallen, müssten alle Beitragszahler tragen.
Auch Ausnahmen von der Rente mit 67 für bestimmte Berufsgruppen, wie sie SPD-Chef Beck mehrfach vorgeschlagen hatte, lehnt das Handwerk ab. „Wenn man den Dachdecker herausnimmt, muss man auch den Metallbauer und den Steinmetz begünstigen“, sagt Experte Schwannecke. Eine Abgrenzung der Ausnahmen sei praktisch und rechtlich unmöglich.


