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03.07.2008 
Urteil

Wahlrecht teilweise verfassungswidrig

Die Berechnung der Überhangmandate muss bis Juni 2011 neu geregelt werden: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt.

Durch das negative Stimmgewicht kann eine Partei mehr Mandate erhalten als ihr nach den Zweitstimmen zustehen: Das ist verfassungswidrig, uteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpaLupe

Durch das negative Stimmgewicht kann eine Partei mehr Mandate erhalten als ihr nach den Zweitstimmen zustehen: Das ist verfassungswidrig, uteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa

HB KARLSRUHE. Die Vorschriften zum sogenannten negativen Stimmgewicht und den damit einhergehenden Überhangmandaten verletzten die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl, urteilten die Richter am Donnerstag in Karlsruhe.

Obwohl die letzte Bundestagswahl damit auf einem Wahlfehler beruhe, werde der derzeitige Bundestag aber nicht aufgelöst. Der Gesetzgeber müsse jedoch bis Ende Juni 2011 Regelungen finden, mit denen dieses Paradox künftig vermieden werde. (Az.: 2 BvC 1/07)

Durch das negative Stimmgewicht kann eine Partei mehr Mandate erhalten als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Umgekehrt kann auch eine Partei mit zu viel Zweitstimmen weniger Mandate bekommen. Der Grund dafür ist das Zusammenwirken von Direktmandaten und Zweitstimmen bei einer Bundestagswahl.

Das paradoxe Phänomen wurde bei der Nachwahl in Dresden im Jahr 2005 gezielt genutzt. Bei der Nachwahl, die wegen des Todes einer NPD-Direktkandidatin notwendig geworden war, musste die CDU unter 41 225 Zweitstimmen bleiben. Ein höherer Wählerzuspruch hätte in Sachsen selbst nichts gebracht, weil die Union dort bereits mehrere Überhangmandate gewonnen hatte, aber zugleich wegen der bundesweiten Verrechnung zu einem Mandatsverlust geführt. Mit entsprechender Wähleraufklärung konnte die CDU ihr Ergebnis in Sachsen unter diese Grenze drücken.

Nach den Worten des Zweiten Senats führt die Klausel zu „willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung widersinnig erscheinen“. Dabei handele es sich nicht etwa um eine seltene Ausnahme. Der Effekt wirke sich regelmäßig auf das Wahlergebnis aus, sobald Überhangmandate entstünden – also wenn eine Partei in einem Land mehr Direkt- als Listenmandate gewinnt.

Das Gericht gab den Beschwerden zweier Bürger statt. Das Wahlergebnis bleibt aber in Kraft.

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