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Telekommunikationsgesetz: Verfassungsgericht haut Ermittlern bei Datenzugriff auf die Finger

Das dürfte deutschen Ermittlern nicht gefallen. Das Verfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt - und meint damit vor allem die Weitergabe an Ermittlungsbehörden.

Die Verfassungsrichter haben zu der Verwendung von Telekommunikationsdaten entschieden. Quelle: dapd
Die Verfassungsrichter haben zu der Verwendung von Telekommunikationsdaten entschieden. Quelle: dapd

KarlsruheDie Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

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Demnach muss der Gesetzgeber spätestens bis Mitte nächsten Jahres die bisherigen Regelungen teilweise ändern, die Sicherheitsbehörden, Strafverfolgern und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Nummern erlauben. (Az. BvR 1299/05).

Die Norm, wonach etwa Strafverfolger Passwörter für PCs abfragen dürften, sei unverhältnismäßig, hieß es in dem Beschluss. Sie räume den Behörden zu weitreichende Befugnisse ein. Dies sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Norm dürfe zwar bis Juli 2013 angewandt werden, dies jedoch nur unter engeren Voraussetzungen.

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Der Erste Senat gab damit zum Teil mehreren Klägern recht, die gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geklagt hatten. Dies betraf Regeln zur Speicherung und Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden. Eine weitere Vorschrift, die unter anderem die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglicht, wie sie beim Surfen im Internet benötigt werden, muss dem Beschluss zufolge klarer geregelt werden.

Bislang darf ein Internetanbieter den Strafermittlern auf Anfrage mitteilen, welche IP-Adresse zu welchem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt gehört.

Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Daten im bisher erlaubten Umfang sei „für die effektive Aufgabenwahrnehmung dieser Behörden nicht erforderlich“, heißt es in dem Beschluss. Die nun als verfassungswidrig eingestufte Vorschrift mache die Zugangscodes den Behörden zugänglich, ohne dass zugleich die Voraussetzung der Nutzung dieser Codes geregelt werde.

  • 24.02.2012, 11:58 UhrAnonymer Benutzer: blablub123

    Nächstes Mal ein Bild vom richtigen Senat reinstellen ;)

  • 24.02.2012, 11:39 UhrAnonymer Benutzer: kleinfeldt

    Es sollte allerdings ab sofort gelten!

  • 24.02.2012, 11:35 UhrW.Fischer

    Dieses Urteil ist mit äußerster Vorsicht zu behandeln, aber ein Schritt, zurück in die Normalität.
    Wie reagiert der sogenannte Europäische Gerichtshof auf dieses sehr wichtige Urteil?
    Danke

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