Im Übrigen weist der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) als Branchenverband der Stromerzeuger darauf hin, dass ein großer Teil der Strompreise durch den Gesetze vorgeben und somit von den Konzernen nicht beeinflussbar sei. So beziffert der VDEW den Anteil der staatlichen Belastungen am Haushaltsstrompreis auf 40 Prozent; 1998 habe er bei einemViertel gelegen. Der Anteil der staatlichen Lasten am Industriestrompreis hat sich laut DEW gar vervierfacht. Zu den staatlichen Belastungen gehören Ökosteuer, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgaben sowie die Belastungen, die sich aus dem Gesetz zu erneuerbaren Energien und dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz ergeben.
Neben den Stromverbrauchern sind auch die Gaskunden alarmiert. Die Gaspreise kennen seit zwei Jahren ebenfalls nur eine Richtung: nach oben. Einerseits ist die Ölpreisbindung Schuld. Der Gaspreis ist hierzulande in den Verträgen, die die Importeure mit den Produzenten und Stadtwerke wiederum mit den Importeuren schließen, traditionell an den Ölpreis gebunden. Er gibt die Entwicklung zeitverzögert und geglättet wieder. Ende Januar lag der Grenzübergangspreis um 37 Prozent höher als noch ein Jahr zuvor.
Das schlägt sich in den Preisen für Industrie- und Haushaltskunden nieder. Vor allem die Haushaltskunden bekommen das in diesen Tagen wieder zu spüren. Zum ersten April haben zahlreiche Kommunalversorger ihre Tarife angehoben, zum Beispiel die Kölner Rhein-Energie um acht Prozent. In der Kritik steht aber auch auf dem Gasmarkt der mangelnde Wettbewerb. Das Bundeskartellamt versucht derzeit mit mehreren Initiativen den Wettbewerb in Schwung zu bringen. So will Kartellamtspräsident Ulf Böge den großen Ferngasgesellschaften die langfristigen Lieferverträge untersagen, mit denen sie bislang die Stadtwerke über viele Jahre hinweg und weitgehend exklusiv an sich gebunden haben. Gleichzeitig geht die Kartellbehörde in Bund und Länder gegen übertriebene Tariferhöhungen vor.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) zog gestern ein ernüchterndes Resümee: „Auch ein Dreivierteljahr nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist der erhoffte Anschub für den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt immer noch nicht eingetreten.“ Die Netznutzungsentgelte für Strom und Gas seien nach wie vor zu hoch. Außerdem müssten die Möglichkeiten eines grenzüberschreitenden Energieaustauschs verbessert werden, um den Wettbewerb zu stärken.


