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25.02.2008 
Gesundheitswesen

Teure Pillen nicht mehr auf Rezept

von von Peter Thelen

Die Kassen haben neue und nützliche, aber kostspielige Insulinpräparate aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Die Pharmaindustrie reagiert mit Empörung und hofft nun auf den Einspruch von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Die Kassen bezweifeln den zusätzlichen Nutzen des teuren, von Chemikern entwickelten Präparats. Foto: apLupe

Die Kassen bezweifeln den zusätzlichen Nutzen des teuren, von Chemikern entwickelten Präparats. Foto: ap

BERLIN. Nach der Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), schnell wirksame neuartige Insulinpräparate zu Behandlung der angeborenen Zuckerkrankheit aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen, hat die Industrie an Gesundheitsministerin UIla Schmidt (SPD) appelliert, dem Beschluss die erforderliche Zustimmung zu verweigern. Der G-BA ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er entscheidet zusammen mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) über die Kassenleistungen. Seine Beschlüsse bedürfen allerdings der Zustimmung des Gesundheitsministeriums.

„Wir setzen unsere Hoffnung jetzt in die Expertise des Ministeriums“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Heinz-Werner Meyer. In vielen Fällen träfe die Entscheidung des G-BA Kinder und Jugendliche, die am Anfang einer lebensgefährlichen Erkrankung stehen. Ihnen die Medikamente vorzuenthalten, sei „in hohem Maße unverantwortlich“. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) wies darauf hin, dass in allen anderen Ländern Europas diese Therapie für Kinder bezahlt werde.

Der G-BA hatte bereits die Anwendung der neuartigen Medikamente mit dem Namen Insulinanaloga für altersbedingten Zucker so lange von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen, wie der Preis über den Kosten herkömmlicher Insuline liegt. Seine Entscheidung, dies nun auch für die Therapie des angeborenen Diabetes zu tun, begründet er damit, dass der therapeutische Zusatznutzen der schneller als herkömmliches Insulin wirkenden Medikamente in keinem Verhältnis zu dem rund 50 Prozent höheren Preis stehe. Allerdings sieht der Beschluss vor, dass Patienten, die bereits auf die neuen Präparate eingestellt sind, sie weiterhin erhalten können.

Dies gilt auch für die rund 25 000 zuckerkranken Kinder und Jugendlichen, die schon heute mit dem Medikament behandelt werden. Zudem wird die Entscheidung für die meisten Kassenpatienten keine Folgen haben, da die vier Hersteller derInsulinanaloga bereits mit nahezu allen Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen haben, durch die die Kosten auf den Preis des klassischen Insulins gesenkt wurden.

Dies gilt nicht für den bei Herzkrankheiten eingesetzten Blutverdünner Clopidogrel. Er ist laut G-BA 75 Mal so teuer wie die gleich wirksame Acetylsalicylsäure (Aspirin). Ihn sollen künftig deshalb nur noch Patienten erhalten, bei denen Aspirin zu Magenblutungen führt. Der G-BA hatte bereits im vergangenen Jahr Clopidogrel von der Erstattung ausgeschlossen. Das Gesundheitsministerium hatte den Beschluss jedoch aus formalen Gründen kassiert.

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