
BERLIN. Die Kreditwirtschaft sei dabei, die Chance zu verspielen, die Auseinandersetzung im Sinne des Kunden aus eigener Initiative zu lösen.
Das Bundesverbraucherministerium verweist auf Anfrage auf die noch laufende Frist. Das Bundeskartellamt, das die Gebühren für das Abheben an Geldautomaten von Instituten, bei denen die Kunden kein Konto haben, als zu hoch kritisiert, hat den Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Banken bis Ende August Zeit gegeben, sich auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu verständigen. Diesem Ergebnis will das Ministerium nicht vorgreifen.
Die Chancen, zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen, werden allerdings mittlerweile von Vertretern der Kreditwirtschaft als gering eingeschätzt. Den Vorstoß des ZKA, des führenden Verbandes der Kreditwirtschaft, im April, die Gebühr bei fünf Euro zu deckeln, akzeptierte das Bundeskartellamt nicht.
Die Geduld von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sei nahezu erschöpft, hieß es gestern. Die SPD brachte daher ebenfalls eine gesetzliche Regelung ins Spiel. „Gebühren beim Abheben am fremden Geldautomaten von bis zu zehn Euro sind für Kundinnen und Kunden nicht akzeptabel“, sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Linken im Bundestag, Carsten Sieling, Handelsblatt Online. Es werde daher Zeit, dass sich die Privatbanken mit den Sparkassen und Volksbanken endlich auf gemeinsame Preisobergrenzen bei den Abhebegebühren an Geldautomaten einigen. „Ob mittels Selbstverpflichtung der Banken oder notfalls auch per Gesetz“, fügte der Finanzexperte hinzu. Sieling hält zwei Euro Maximalgebühr pro Abhebevorgang für ausreichend.
Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch, plädiert für eine staatliche Vorgabe von zwei Euro als Abhebegebühr, sollte sich die Kreditwirtschaft nicht einigen. Der SPD-Politiker Sieling forderte die Sparkassen und Volksbanken zudem auf, sie sollten mit den Privatbanken eine Lösung für ihre „besonderen Infrastrukturaufwendungen mit ihrem umfangreichen Automatennetz“ finden. „Diese Auseinandersetzung darf aber nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden.“ Unter den hohen Gebühren würden insbesondere Menschen mit wenig Geld leiden, da sie in der Regel öfter und kleinere Beträge abheben und dadurch mehr Gebühren bezahlen, sagte Sieling. Die durchschnittlichen Abhebekosten betrügen dagegen für die Banken nach Schätzungen von Experten zwischen 70 und 80 Cent, so Sieling. „Selbst bei einer Deckelung auf zwei Euro würden die Banken noch Geld verdienen."
@ Spielverderber (12)
„..und sollte genauso unterbunden werden wie der Zugriff auf fremde Geldautomaten der Schmarotzerbanken.“
Unterbinden nicht, sondern so, wer sie benutzt soll für die Nutzung zahlen. im Falle der Telekom hat die einen schlechten Stand für die von ihr vorgehaltenen Netze wirtschaftlich tragbar entschädigt zu werden; das ist politisch, EU und bund, so gewollt. Die banken haben es in diesem Fall leichter, sollten die Höhe der Nutzungsgebühr aber nicht übertreiben. ich denke das jeder 5 – 6 € noch einsieht, 10 € empfinde ich als dreist. Weshalb, - für 10 Tage Autobahn- und Schnellstraßennutzung zahlt man z.b. in Österreich 7,90 €.
@yahel: Vielen Dank für die Aufklärung! So lösen sich hartnäckige Gerüchte in Luft auf. Also handelt es sich bei den Netzen der Telekom um genau den gleichen Fall und sollte genauso unterbunden werden wie der Zugriff auf fremde Geldautomaten der Schmarotzerbanken.
MfG
@ Spielverderber (10)
„Etwas ganz anderes war die Nutzung der Netze der Deutschen telekom. Diese sind zu einem überwiegenden Teil aus Steuergeldern bezahlt worden, also von allen bürgerinnen und bürgern noch zu Zeiten der Post. Nach der Privatisierung sind die Netzte in den besitz der Telekom übergegangen und diese wollte die Netzte, welche von der Allgemeinheit finanziert wurden nur noch für sich beanspruchen und Mitbewerber aussperren. Das geht so selbstverständlich nicht!“
Völlig daneben, kein bundesbürger hat für die Anlagen der Deutschen bundespost einen Pfennig bezahlt.
Die DbP war, wie die Reichspost nach dem i. Weltkrieg ab 1926 Sondervermögen. beide mußten das Geld für notwendige investitionen auf dem Kapitalmarkt und über ihre Dienstleistungsgebühren erwirtschaften.
Für die DbP galt das „Gesetz über die Verwaltung der Deutschen bundespost, kurz Postverwaltungsgesetz vom 24. Juli 1953, Amtsbl. VfNr. 496/1953.“ in diesem Gesetz war klar und deutlich geregelt, daß das Vermögen dieser Verwaltung dem bundeszugriff entzogen war. Das gesamte Personal wie auch die beiden Staatssekretäre wurden von ihr bezahlt, lediglich der Minister erhielt sein Gehalt aus der bundeskasse.
Mit ihrer Ansicht zum Verhalten der Telekom gegenüber Wettbewerbern liegen Sie somit ebenfalls daneben. Hier versuchen Wettbewerber über den Regulierer zu besonderen Konditionen zu kommen und sich an der infrastruktur der DTAG schadlos zu halten. Etwa so, wie die, die einen Geldautomaten einer fremden bank benutzen und sich über deren teure Gebühren aufregen.
11 Kommentare
Alle Kommentare lesen