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15.09.2007 
Länder-Studie zeigt Korrekturbedarf

Tiefensees Bahn-Pläne sind verfassungwidrig

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) muss bei der Bahn-Privatisierung mit erbittertem Widerstand der Länder rechnen. Neue Munition liefert den Landesfürsten ein Gutachten, das sie selbst in Auftrag gegeben haben. Darin heißt es, der Gesetzentwurf zur Bahn-Privatisierung sei verfassungswidrig.

Bahn-Privatisierung: Die Länder legen am Montag ihr Gutachten vor. Foto: ArchivLupe

Bahn-Privatisierung: Die Länder legen am Montag ihr Gutachten vor. Foto: Archiv

HB BERLIN/DÜSSELDORF. Mit dem Gesetz gebe der Bund seinen Einfluss auf das Schienennetz fast völlig auf und verstoße damit gegen das Grundgesetz, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens. Außerdem werde das Schienennetz, das bisher als strukturell defizitär gelte, dem Renditedruck des Kapitalmarkts unterworfen. Damit kämen auf die Länder im Nahverkehr erhebliche Kostensteigerungen zu, weil sich die Nutzung von Gleisen und Bahnhöfen verteuern werde. Bis 2011 dürften sich diese Mehrkosten auf mindestens eine Milliarde Euro summieren. Die Länder wollen das Gutachten, das sie beim Münsteraner Verwaltungsrechtler Dirk Ehlers und der Berliner Beratungsfirma KPC in Auftrag gegeben hatten, am Montag in Berlin präsentieren.

Die Länder-Studie zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn bestätigt nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) die Notwendigkeit durchgreifender Korrekturen. „Wer jetzt nach dem Gutachten immer noch glaubt, er könne mal eben so auf die Schnelle diesen Gesetzentwurf durchwinken, ist schief gewickelt. Mit einfachen Nachbesserungen wird es nicht getan sein“, sagte Wittke am Samstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Die Studie belege die Notwendigkeit der Ländermitwirkung beim Netzausbau und den von den Ländern an die DB AG zu zahlenden Trassenpreisen, sagte Wittke. Die Länder müssten jetzt ihr Mitspracherecht festzurren und prüfen, ob sie ihrem 10-Punkte-Forderungskatalog weitere Forderungen in Folge der Ergebnisse der Studie hinzufügten. Zugleich werde das Gespräch mit Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gesucht.

Der nächste Anlauf zum Bahnreform-Gesetz müsse gelingen, sagte Wittke. Anders als bei Steuer- und Gesundheitsreform könne man nicht später nachbessern. „Man hat einen Schuss. Und der muss sitzen.“ Den Gutachtern zufolge sei der bisherige Entwurf aber verfassungswidrig und gegen die Interessen der Länder und Bahnkunden sowie gegen den Wettbewerb gerichtet. „Der Königsweg wäre für mich, wenn der öffentliche Zugriff uneingeschränkt bei Bund und Ländern bleibt“, betonte der NRW-Verkehrsminister.

Als Konsequenz der Teilprivatisierung würden möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Angebots im Schienennahverkehr gestrichen, warnt das Gutachten. Grund sei, dass die Regionalisierungsmittel, also die Bundeszuschüsse für den Nahverkehr, nicht mit den erwarteten Preissteigerungen für Netz und Bahnhöfe Schritt halten könnten. Damit bleibe den Ländern nur die Möglichkeit, selbst Geld zuzuschießen oder das Nahverkehrsangebot zusammenzustreichen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Bahn im Sommer beschlossen. Union und SPD wollen ihn voraussichtlich am Freitag in den Bundestag einbringen. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

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