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15.10.2008 
Tagessätze

Topverdiener sollen bei Geldstrafen mehr zahlen

Topverdiener sollen bei Geldstrafen kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Nach einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der höchste Tagessatz von jetzt 5 000 Euro auf 20 000 Euro angehoben.

Im Kampf gegen ein "Gerechtigkeitsdefizit": Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Foto: dpaLupe

Im Kampf gegen ein "Gerechtigkeitsdefizit": Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Foto: dpa

HB BERLIN. Damit „stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Eine Geldstrafe solle einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Künftig wären damit auch Geldstrafen im zweistelligen Millionenbereich möglich.

Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat. Es können maximal 360, bei mehreren Taten 720 Tagessätze verhängt werden. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und soll dem Nettoeinkommen pro Tag entsprechen. Bei der Berechnung einer Geldstrafe wird die Zahl der Tagessätze mit dem jeweiligen Tagessatz multipliziert. Der höchste Tagessatz liegt seit 1975 bei 5 000 Euro.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der gegenwärtigen Grenze von 5 000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. Aus der vorgesehenen Vervierfachung des Höchstsatzes ergibt sich, dass künftig bei einer Einzeltat eine Geldstrafe von maximal 7,2 Millionen Euro, bei mehreren Taten eine Strafe von 14,4 Millionen Euro verhängt werden kann.

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