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08.02.2008 
Mindestlöhne

Union bremst Scholz

von Dietrich Creutzburg

CDU/CSU treten beim Ausbau von Branchen-Mindestlöhnen auf die Bremse. Das Kanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium haben in zwei regierungsinternen Schreiben an Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) umfangreiche Vorbehalte gegenüber dessen Gesetzesentwürfen geltend gemacht und beantragten eine Fristverlängerung für ihre fachlichen Stellungnahmen.

BERLIN. Damit verzögert sich allein die Vorbereitung eines möglichen Kabinettsbeschlusses über die Gesetzespläne um bis zu vier Wochen. Die ursprüngliche Vier-Wochen-Frist wäre am Freitag abgelaufen. Scholz hatte seine Vorlagen für eine Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes am 11. Januar zur regierungsinternen Abstimmung verschickt. Nach seinem Zeitplan sollen die Neuregelungen bis zum Sommer auch vom Parlament verabschiedet sein.

Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba begründet den Antrag auf Fristverlängerung damit, dass die Entwürfe „nach vorläufiger Prüfung schwierige Fragen aufwerfen“, heißt es in seinem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt. Wie sich aus einer internen Auflistung ergänzend ergibt, hat das Wirtschaftsressort in den Scholz-Entwürfen nach erster Sichtung allein 41 Einzelpunkte mit Korrekturbedarf identifiziert.

Messlatte dieser Liste, die dem Handelsblatt vorliegt, sind die ohnehin schon umstrittenen Eckpunkte-Beschlüsse einer Spitzenrunde der Großen Koalition von Juni 2007. Nach Auffassung der Union gehen die aktuellen Mindestlohn-Entwürfe weit über das damals gemeinsam vereinbarte hinaus.

Insgesamt würde mit den Gesetzen erstmals eine flächendeckende Grundlage zur Einführung von Branchen-Mindestlöhnen geschaffen. Mit dem Entsendegesetz, das heute für Bau- , Gebäudereiniger- und Briefbranche gilt, kann die Regierung von Tarifparteien ausgehandelte Mindestlöhne allen Firmen der Branche vorschreiben – auch jenen, die sonst nicht tarifgebunden sind. Scholz will dabei nun vor allem wichtige Verfahrenshürden abbauen und damit die praktische Anwendung erleichtern.

Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz soll künftig parallel dazu alle anderen Branchen mit geringerer Tarifbindung erfassen können. In diesem Fall würden Mindestlöhne von so genannten Fachausschüssen festgelegt und anschließend von der Regierung per Rechtsverordnung fixiert. Im Zweifel könnte laut Gesetzentwurf damit auch ein bestehender Tarifvertrag mit niedrigeren Einstiegslöhnen ausgehebelt werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Weitere Klarheit wohl erst ab März

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