CDU/CSU treten beim Ausbau von Branchen-Mindestlöhnen auf die Bremse. Das Kanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium haben in zwei regierungsinternen Schreiben an Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) umfangreiche Vorbehalte gegenüber dessen Gesetzesentwürfen geltend gemacht und beantragten eine Fristverlängerung für ihre fachlichen Stellungnahmen.
BERLIN. Damit verzögert sich allein die Vorbereitung eines möglichen Kabinettsbeschlusses über die Gesetzespläne um bis zu vier Wochen. Die ursprüngliche Vier-Wochen-Frist wäre am Freitag abgelaufen. Scholz hatte seine Vorlagen für eine Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes am 11. Januar zur regierungsinternen Abstimmung verschickt. Nach seinem Zeitplan sollen die Neuregelungen bis zum Sommer auch vom Parlament verabschiedet sein.
Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba begründet den Antrag auf Fristverlängerung damit, dass die Entwürfe „nach vorläufiger Prüfung schwierige Fragen aufwerfen“, heißt es in seinem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt. Wie sich aus einer internen Auflistung ergänzend ergibt, hat das Wirtschaftsressort in den Scholz-Entwürfen nach erster Sichtung allein 41 Einzelpunkte mit Korrekturbedarf identifiziert.
Messlatte dieser Liste, die dem Handelsblatt vorliegt, sind die ohnehin schon umstrittenen Eckpunkte-Beschlüsse einer Spitzenrunde der Großen Koalition von Juni 2007. Nach Auffassung der Union gehen die aktuellen Mindestlohn-Entwürfe weit über das damals gemeinsam vereinbarte hinaus.
Insgesamt würde mit den Gesetzen erstmals eine flächendeckende Grundlage zur Einführung von Branchen-Mindestlöhnen geschaffen. Mit dem Entsendegesetz, das heute für Bau- , Gebäudereiniger- und Briefbranche gilt, kann die Regierung von Tarifparteien ausgehandelte Mindestlöhne allen Firmen der Branche vorschreiben – auch jenen, die sonst nicht tarifgebunden sind. Scholz will dabei nun vor allem wichtige Verfahrenshürden abbauen und damit die praktische Anwendung erleichtern.
Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz soll künftig parallel dazu alle anderen Branchen mit geringerer Tarifbindung erfassen können. In diesem Fall würden Mindestlöhne von so genannten Fachausschüssen festgelegt und anschließend von der Regierung per Rechtsverordnung fixiert. Im Zweifel könnte laut Gesetzentwurf damit auch ein bestehender Tarifvertrag mit niedrigeren Einstiegslöhnen ausgehebelt werden.
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Dieser Mechanismus hatte bereits bei den Arbeitgeberverbänden massive Empörung ausgelöst. Auch das Wirtschaftsministerium pocht nun auf einen generellen Vorrang für Tarifverträge, da sonst „tief in die Tarifautonomie“ eingegriffen werde. Die Aussage der Koalitionseckpunkte zu dieser Frage gilt als widersprüchlich.
Klar überschritten hat Scholz die Koalitionsbeschlüsse laut Wirtschaftsministerium aber auch insofern, als er mit dem strittigen Gesetz nicht nur Mindestlöhne regeln will, sondern bei Bedarf auch anderweitige Arbeitsbedingungen. Daneben werden eine Reihe von Verfahrensregelungen moniert. Auch pocht das Wirtschaftsministerium darauf, verordnete Mindestlöhne abweichend vom Entwurf nicht unbefristet in Kraft zu setzen, sondern generell mit einem Verfallsdatum zu versehen.
Beim Entsendegesetz ist bereits strittig, dass das Arbeitsministerium statt punktueller Ergänzungen eine komplette Neuformulierung plant. Abgelehnt wird zudem, dass es nicht mehr nur auf bundesweit gültige, sondern auch auf regionale Tarifverträge angewendet werden soll – und gegebenenfalls auch ohne Zustimmung des jeweiligen Arbeitgeberverbands. Ergänzend will das Wirtschaftsministerium künftig in Mindestlohn-Verfahren generell eine Anhörung des Bundeskartellamts festschreiben.
Wie das koalitionsinterne Ringen im einzelnen weitergeht, dürfte wohl erst im März klarer werden. Zum einen ist dann wieder eine Sitzung des Koalitionsausschusses angesetzt. Zum anderen soll sich nach einer Vereinbarung von Union und SPD bis Ende März klären, welche weiteren Branchen konkret ins Entsendegesetz eingefügt werden.

