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04.08.2008 
Begrenzung von Managergehältern

Union greift Top-Verdiener an

von Sven Afhüppe

Neuer Angriff auf die Manager: Nach den Sozialdemokraten setzt sich auch die Union für eine Begrenzung von Managergehältern ein. Nun soll gar ein parteiübergreifendes Konzept erarbeitet werden.

Ende September will die Union zusammen mit der SPD ein gemeinsames Konzept zur Reform der Managergehälter in Deutschland erarbeiten. Foto: HBLupe

Ende September will die Union zusammen mit der SPD ein gemeinsames Konzept zur Reform der Managergehälter in Deutschland erarbeiten. Foto: HB

BERLIN. „Es ist essentieller Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft, dass Entgelte dem wahren Wert einer Leistung entsprechen müssen“, heißt es in einem Positionspapier des finanzpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Otto Bernhardt. Die Unionspläne sehen unter anderem vor, dass der gesamte Aufsichtsrat über die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder eines börsennotierten Unternehmens entscheidet. Zudem soll die Sperrfrist für die Ausübung von Aktienoptionen verlängert werden.

Ende September will die Union zusammen mit der SPD ein gemeinsames Konzept zur Reform der Managergehälter in Deutschland erarbeiten. Die Sozialdemokraten hatten bereits vor einigen Wochen eigene Vorschläge vorgestellt.

Die Union will wie die SPD Gehaltsentwicklungen in den Führungsetagen deutscher Unternehmen verhindern, die sie als exzessiv einstuft. „Eklatante Missverhältnisse und überhöhte Entlohnungen trotz offenkundiger Schlechtleistung dürfen nicht mit dem Hinweis auf die Kräfte des freien Marktes honoriert werden“, heißt es in dem Papier. Die CDU will auch staatlich dominierte Unternehmen einbeziehen.

Nach Ansicht des CDU-Finanzexperten Bernhardt ist es gefährlich, wenn sich Manager, die teilweise 90 Prozent über Aktienoptionen bezahlt werden, zu einseitig an den Börsenwerten des eigenen Unternehmens orientieren. „Es ist problematisch, wenn Manager allein durch die Entlassung von Mitarbeitern ihren Jahresverdienst aufbessern, nur weil der Aktienkurs dadurch der Aktienkurs kurzfristig gestiegen ist“, sagte Bernhardt. Die Union schlägt deshalb vor, die Sperrfrist zur Ausübung von Aktienoptionen auf drei Jahre zu verlängern. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele soll darüber hinaus ausgeschlossen werden.

Die Hauptversammlung soll nach den Vorstellungen der Union das Recht erhalten, ein Missfallensvotum über Vergütungen der Vorstandsmitglieder ausdrücken zu können, heißt es in dem Papier.

Weil Aufsichtsräte eine zunehmend professionelle Rolle spielen, schlägt die Union vor, Aufsichtsratsvergütungen vollständig steuerlich anzurechnen. Derzeit kann ein Unternehmen nur 50 Prozent der Aufsichtsratsentgelte steuerlich als Aufwand geltend machen.

Unklar ist, welche Gesetzesänderung notwendig sind. Bei der Deckelung von Gehältern setzt die Union auf eine freiwillige Selbstverpflichtung in Form des Corporate Governance Kodex. CDU-Finanzexperte Bernhardt, der die unionsinterne Arbeitsgruppe leitet, betonte jedoch, dass es auch gesetzliche Änderungen geben werde. Experten erwarten unter anderem Präzisierungen im Aktiengesetz.

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