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29.11.2007 
Nach Einigung der Post-Tarifvertragsparteien

Union knickt im Mindestlohn-Streit ein

Erfolg für die SPD im Mindestlohn-Streit: Die Neufassung des Tarifvertrages für Mindestlöhne in der Post-Branche steht. Weil jetzt auch die Tarifkommission zustimmte, steht dem Mindestlohn-Gesetz nichts mehr im Weg. Ein Szenario, das die Union eigentlich verhindern wollte – und jetzt als Sieg verkaufen muss.

Kanzlerin Angela Merkel und CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder: 'Union kann Mindestlohn-Gesetz jetzt zustimmen.' Foto: apLupe

Kanzlerin Angela Merkel und CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder: 'Union kann Mindestlohn-Gesetz jetzt zustimmen.' Foto: ap

HB BERLIN. Durchbruch im zähen Streit über den Mindestlohn bei der Post: Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband Postdienste einigten sich auf eine Neufassung des Mindestlohn-Tarifvertrags für Briefdienstleister. Erfasst werden sollen nun „alle Betriebe oder selbstständigen Betriebsteile, die überwiegend Briefe gewerblich oder geschäftsmäßig für Dritte befördern“, wie Verdi nach der Zustimmung der Tarifkommission mitteilte.

Somit gilt der Mindestlohn für alle hauptberuflichen Briefzusteller und Briefverteiler, ist also auf die Branche der Briefdienstleistungen beschränkt, erklärte Verdi. Die neue Formulierung sei eine Reaktion auf „Unsicherheiten“ innerhalb der Union. Zwischen SPD und Union war umstritten, ob tatsächlich die Hälfte aller Beschäftigten der Branche durch den bisherigen Tarifvertrag erfasst sind. Während die SPD das als gegeben sah - und der Mindestlohn damit für die ganze Branche gegolten hätte - widersprach die Union in diesem Punkt. Sie schlug stattdessen vor, all jene in das Entsendegesetz zu nehmen, die überwiegend Briefe austragen.

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis erklärte: „Verdi hat sich bewegt. Damit sind alle aus der Union vorgetragenen Bedenken ausgeräumt. Jetzt ist die Kanzlerin am Zug.“ Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müsse nun zügig vorangetrieben werden, damit der tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von acht bis 9,80 Euro durch den Bundesarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden könne.

SPD-Chef Kurt Beck feierte die Einigung als „Riesenerfolg“ für seine Partei. Damit werde ein Dumpingwettbewerb verhindert und gleichzeitig garantiert, dass viele hunderttausend Menschen für „anstrengende und gute Arbeit“ einen angemessenen Lohn erhalten, sagte Beck. Entscheidend sei gewesen, dass der ursprüngliche Tarifvertrag unverändert gilt und dass kein anderer Lohn vereinbart wurde als ursprünglich vorgesehen.

Kauder: Mindestlohn-Gesetz in der nächsten Woche

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) bestätigte, dass die Neufassung des Tarifvertrages nun die Voraussetzungen der Union erfülle. „Insofern kann der Post-Mindestlohn in das Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt werden.“ Kauder betonte, die Einigung sei auch ein Erfolg für die CSU/CSU: „Man sieht, dass das ganze Hin und Her und insbesondere die Behauptungen der SPD in sich zusammengefallen sind.“ Das Gesetz könne schon in der kommenden Woche beschlossen werden. Nach Kauders Worten wird der Post-Mindestlohn dann parallel zum Wegfall des Briefmonopols am 1. Januar kommenden Jahres gelten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wirtschaftsflügel der Union murrt

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