Erfolg für die SPD im Mindestlohn-Streit: Die Neufassung des Tarifvertrages für Mindestlöhne in der Post-Branche steht. Weil jetzt auch die Tarifkommission zustimmte, steht dem Mindestlohn-Gesetz nichts mehr im Weg. Ein Szenario, das die Union eigentlich verhindern wollte – und jetzt als Sieg verkaufen muss.
Kanzlerin Angela Merkel und CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder: 'Union kann Mindestlohn-Gesetz jetzt zustimmen.' Foto: ap
HB BERLIN. Durchbruch im zähen Streit über den Mindestlohn bei der Post: Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband Postdienste einigten sich auf eine Neufassung des Mindestlohn-Tarifvertrags für Briefdienstleister. Erfasst werden sollen nun „alle Betriebe oder selbstständigen Betriebsteile, die überwiegend Briefe gewerblich oder geschäftsmäßig für Dritte befördern“, wie Verdi nach der Zustimmung der Tarifkommission mitteilte.
Somit gilt der Mindestlohn für alle hauptberuflichen Briefzusteller und Briefverteiler, ist also auf die Branche der Briefdienstleistungen beschränkt, erklärte Verdi. Die neue Formulierung sei eine Reaktion auf „Unsicherheiten“ innerhalb der Union. Zwischen SPD und Union war umstritten, ob tatsächlich die Hälfte aller Beschäftigten der Branche durch den bisherigen Tarifvertrag erfasst sind. Während die SPD das als gegeben sah - und der Mindestlohn damit für die ganze Branche gegolten hätte - widersprach die Union in diesem Punkt. Sie schlug stattdessen vor, all jene in das Entsendegesetz zu nehmen, die überwiegend Briefe austragen.
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis erklärte: „Verdi hat sich bewegt. Damit sind alle aus der Union vorgetragenen Bedenken ausgeräumt. Jetzt ist die Kanzlerin am Zug.“ Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müsse nun zügig vorangetrieben werden, damit der tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von acht bis 9,80 Euro durch den Bundesarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden könne.
SPD-Chef Kurt Beck feierte die Einigung als „Riesenerfolg“ für seine Partei. Damit werde ein Dumpingwettbewerb verhindert und gleichzeitig garantiert, dass viele hunderttausend Menschen für „anstrengende und gute Arbeit“ einen angemessenen Lohn erhalten, sagte Beck. Entscheidend sei gewesen, dass der ursprüngliche Tarifvertrag unverändert gilt und dass kein anderer Lohn vereinbart wurde als ursprünglich vorgesehen.
Kauder: Mindestlohn-Gesetz in der nächsten Woche
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) bestätigte, dass die Neufassung des Tarifvertrages nun die Voraussetzungen der Union erfülle. „Insofern kann der Post-Mindestlohn in das Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt werden.“ Kauder betonte, die Einigung sei auch ein Erfolg für die CSU/CSU: „Man sieht, dass das ganze Hin und Her und insbesondere die Behauptungen der SPD in sich zusammengefallen sind.“ Das Gesetz könne schon in der kommenden Woche beschlossen werden. Nach Kauders Worten wird der Post-Mindestlohn dann parallel zum Wegfall des Briefmonopols am 1. Januar kommenden Jahres gelten.
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Zuvor hatten sich bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Fraktionschef Peter Struck und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zuversichtlich gezeigt, dass sich die Koalition einigen kann.
Auch Verdi berichtete von deutlichen Signale aus der Bundesregierung in den vergangenen Tagen, dass der im September zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Geltungsbereich, der auf die Tätigkeit der Briefbeförderung abstellte, „nicht konsensfähig“ sei. Zuletzt habe die Union die Tarifvertragsparteien aufgefordert, deswegen erneut Tarifverhandlungen aufzunehmen „und die Probleme bezüglich des Geltungsbereiches zu bereinigen“.Zur Frage, ob die gesetzliche Regelung zu einem Verlust von Arbeitsplätzen bei Mitbewerbern der Post führen könne, sagte Kauder: Jetzt werde der Post-Tarifvertrag zunächst für allgemein verbindlich erklärt, „dann werden wir sehen, wie sich die Mitbewerber einstellen“.
In dem schon Anfang September vereinbarten, ursprünglichen Tarifvertrag hatten sich beide Seiten auf einen Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro geeinigt - allerdings ohne dabei die neuen Konkurrenten der Post wie Pin und TNT einzubeziehen. Das Bundeskabinett hatte während seiner Klausur in Meseberg vereinbart, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Postsektor auszuweiten und den vereinbarten Mindestlohn für allgemein verbindlich in der Branche zu erklären. Über den Geltungsbereich hatten allerdings Union und SPD heftig gestritten.
Die FDP-Bundestagsfraktion reagierte kritisch auf die nun wahrscheinliche Einführung des Post-Mindeslohns: „Wer die Charmeoffensiven von Union und SPD in Sachen Post in den letzten Tagen verfolgt hat, kann nur zu dem Schluss gelangen, dass die CDU vor den Wahlen in Hamburg, Hessen und Niedersachsen so kalte Füße bekommen hat, dass sie das Thema Postmindestlohn um jeden Preis abräumen will.“
Auch der einflussreiche Wirtschaftsflügel der Unions-Fraktion hält die Einigung der Gewerkschaft Verdi und des Arbeitgeberverbandes Postdienste zur Rettung des Mindestlohns in der Branche für unzureichend. „Ich bin damit nicht einverstanden, weil das für mich immer noch keine Garantie für Wettbewerb ist“, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs. „Verdi hat sich zwar bewegt, aber das ist noch lange nicht alles.“ Es sei nach wie vor falsch, dass die gesamte im Tarifvertrag vereinbarte Spanne von acht bis 9,80 Euro als Mindestlohn festgeschrieben werden solle. Fuchs spricht für mehr als 130 der 224 Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag.
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