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25.07.2008 
Zusätzliche Option für Haltefrist

Union plant Nachbesserungen für Firmenerben

von Sven Afhüppe

Die laufende Überarbeitung der Erbschaftsteuer könnte eine deutliche Verbesserung für Firmenerben bringen. Nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen wollen die zuständigen Experten der Union eine zusätzliche Option für die Haltefrist von vererbten Unternehmen vorschlagen. Das würde ein aus Sicht der Wirtschaft schwerwiegendes Problem lösen.

Bundeskanzlerin Merkel unterstützt die Wirtschaft bei ihrer Kritik an der derzeitigen Form der Erbschaftssteuer. Angestrebt wird eine deutliche Verkürzung der Haltefrist für verebte Unternehmen. Foto: apLupe

Bundeskanzlerin Merkel unterstützt die Wirtschaft bei ihrer Kritik an der derzeitigen Form der Erbschaftssteuer. Angestrebt wird eine deutliche Verkürzung der Haltefrist für verebte Unternehmen. Foto: ap

BERLIN. Statt der bisher geplanten 15 Jahre soll die Frist auf nur noch fünf Jahre sinken, hieß es in Unionskreisen. Allerdings müsste die Erbschaftsteuer wie ursprünglich vorgesehen vollständig an den Fiskus entrichtet werden, wenn das Unternehmen vor Ablauf der Haltefrist weiter verkauft wird. Der neue Vorschlag soll nach der Landtagswahl in Bayern in der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer beraten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzigen Vorschriften der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und Änderungen angemahnt. Sofern Union und SPD keinen Kompromiss finden, wird die Erbschaftsteuer im nächsten Jahr ganz entfallen.

Die bisher geplante Haltefrist von 15 Jahren hatten nicht nur die Wirtschaftsverbände in den vergangenen Monaten immer wieder heftig kritisiert. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich gesagt, dass die Pläne so nicht kommen und die Frist verkürzt werden müsse. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat mittlerweile ebenfalls erkennen lassen, dass er eine Haltefrist von nur zehn Jahren akzeptieren könne. Auch den Wunsch der Wirtschaft, dass mit den Jahren der Betriebsfortführung die Erbschaftsteuerschuld nach und nach sinkt, findet bei Steinbrück Unterstützung.

Aus Sicht der Wirtschaft droht die Suche nach einem Firmenerben am so genannten Fallbeileffekt zu scheitern, nach dem die volle Erbschaftsteuer dann gezahlt werden muss, wenn das Unternehmen vor Ablauf der 15-jährigen Haltefrist weiterverkauft wird. Die innerhalb der Union diskutierte Variante mit einer fünfjährigen Haltefrist soll die Nachfolgesuche für Unternehmen weiter erleichtern. Geplant ist, dass Firmen künftig wählen können zwischen einer zehnjährigen Haltefrist mit einer Stundungsregelung für die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen oder einer fünfjährigen Haltefrist ohne anteiliger Anrechnung der Erbschaftsteuer.

Einen ähnlichen Vorschlag hatte kürzlich bereits der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, gemacht. Die Union will ihre Überlegungen zunächst in der technischen Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform einbringen und anschließend in der koalitionsinternen Runde unter der Leitung von Finanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) besprechen.

Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) hatte erst zu Beginn der Woche erneut mit einem Scheitern der Erbschaftsteuerreform gedroht, falls die Bedingungen für Firmenerben nicht nachhaltig verbessert würden. Die bisher vorgesehene Haltefrist bezeichnete er als „nicht akzeptabel“. Wegen der Landtagswahl in Bayern hatten die Koalitionsspitzen beschlossen, die Reform der Erbschaftsteuer erst Mitte Oktober im Bundestag zu verabschieden. Der Zeitplan gilt als ambitioniert.

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