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03.12.2008 
Kompromiss gefunden

Union und SPD einigen sich auf BKA-Gesetz

Union und SPD haben sich nach dem Veto des Bundesrates auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz geeinigt. Das erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin. Damit kann das Gesetz wahrscheinlich wie geplant zum Januar 2009 in Kraft treten.

HB BERLIN. Am Dienstagabend waren in Berlin Experten von Koalition und den Ländern in kleinem Kreis zusammengekommen, um eine Einigung zu suchen. Danach hatte es aus Teilnehmerkreisen zunächst geheißen, man sei auf einem guten Weg. Es müssten aber noch letzte Details geklärt werden. Die Atmosphäre wurde als ruhig und sachlich beschrieben.

Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete dagegen unter Berufung auf Teilnehmerkreise, die letzten strittigen Punkte seien ausgeräumt. An der Runde hätten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und weitere hochrangige Vertreter aus Bund und Ländern teilgenommen und sich auf eine Kompromisslinie geeinigt. Es sei ein "tragfähiges Ergebnis gefunden" worden.

Die Bund-Länder-Runde habe sich darauf verständigt, dass Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen von einem Richter angeordnet werden müssten, schreibt die Zeitung. Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre werde ebenfalls "unter die Sachleitung des anordnenden Gerichts" gestellt; also treffe der Richter die letzte Entscheidung darüber, welche Daten nach einer Online-Durchsuchung herauszufiltern seien. Zuständig für die Durchsicht des Materials sollen zudem der Datenschutzbeauftragte und zwei Beamte des Bundeskriminalamts sein.

"Um Kompetenz-Gerangel zwischen BKA und Länder-Polizeien zu verhindern, wird der Aufgabenbereich des BKA zudem noch präziser umrissen", erklärte ein Teilnehmer der Spitzenrunde laut der Zeitung weiter. Keine Änderung am Gesetzentwurf werde es nach seinen Angaben bei den Zeugnisverweigerungsberechtigten geben. Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte seien damit anders als Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete nicht absolut vor Überwachungen geschützt. Die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme sei in jedem Einzelfall zu beurteilen.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach hatte vor Beginn des Treffens gesagt, man wolle noch einmal hören, welche Einwände die SPD gegen das Gesetz habe und Annäherungsmöglichkeiten prüfen. Zuvor hatte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erklärt, die SPD wolle das Gesetz. Die "Baustellen" seien identifiziert. Geklärt werden müssten die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Bund und Ländern, der Kreis der Geheimnisträger sowie der Richtervorbehalt bei Onlinedurchsuchungen auch in Eilfällen.

Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Mit dem neuen Gesetz - das größte sicherheitspolitische Vorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode - wird dem Bundeskriminalamt erstmals die Aufgabe der Terrorprävention zugewiesen. Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten sollen ermöglicht werden.

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