Der Wirtschaftsweise Bert Rürup plädiert für einen weitreichenden Kurswechsel in der Rentenpolitik. Damit will er die Ausbreitung von Altersarmut verhindern. Bei den Experten der großen Koalition stößt er damit auf Zustimmung. Sie haben sogar noch Ergänzungen.
BERLIN. Der Vorstoß des Regierungsberaters Bert Rürup für eine steuerfinanzierte Sockelrente hat eine Debatte über die Altersversorgung von Geringverdienern entfacht. Fraktionsexperten von Union und SPD befürworteten gestern Änderungen am System der Grundsicherung, das „Fehlanreize“ biete. Hingegen warnte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt vor einer „Abkehr von der beitrags- und leistungsbezogenen Rente“. Es sei „nicht nachvollziehbar, warum eine teilzeitbeschäftigte Chefarztgattin im Alter eine aus Steuermitteln aufgestockte Rente bekommen sollte“, sagte Hundt dem Handelsblatt.
Rürup verteidigte seinen Vorschlag: „Nachdem wir das Rentensystem für die demografischen Veränderungen gewappnet haben, müssen wir es nun armutsfest machen“, sagte er dem Handelsblatt. Deshalb plädiere er dafür, Geringverdienern und Arbeitslosen, die 35 Jahre den vollen Beitragssatz zur Rentenkasse entrichtet haben, im Alter eine Rente geringfügig über dem derzeitigen Grundsicherungsniveau von etwa 660 Euro im Monat zu garantieren. Anders als bei der Grundsicherung sollen sonstige Einkünfte nicht verrechnet werden, da die Betroffenen sonst keinen Anreiz zur privaten oder betrieblichen Vorsorge hätten.
„Das ist ein kluger Vorschlag zur rechten Zeit“, lobte SPD-Sozialexperte Karl Lauterbach. Im Augenblick sei Altersarmut noch kein brennendes Problem, doch könne sich dies durch veränderte Erwerbsbiografien und Einschnitte der Rentenreformen künftig ändern. Er schätze, dass in 25 Jahren jeder Dritte mit seinen Beiträgen nur noch einen Rentenanspruch unter dem Sozialhilfeniveau erworben habe, sagte Lauterbach. Daher müsse die Politik vorsorgen. Eine höhere Steuerfinanzierung für die sozial Schwachen sei „sehr gerecht“, weil Geringverdiener eine niedrigere Lebenserwartung hätten.
Allerdings müsste eine Sockelrente nach Lauterbachs Meinung mit einer generellen Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen kombiniert werden: „Weshalb sollte ein Geringverdiener sonst in dem gesetzlichen System ausharren, wenn er nach 35 Jahren einen unbestreitbaren Anspruch auf Grundrente erreicht hat?“ Die Betroffenen würden dann in die Scheinselbstständigkeit flüchten, fürchtet Lauterbach.
Dies sieht Rürup ähnlich. Als Vorsitzender des Sozialbeirats hatte er wegen der wachsenden Zahl von Solo-Selbstständigen mit niedrigen Einkünften schon früher gefordert, die Versicherungspflicht auf alle Personen auszuweiten, die nicht obligatorisch fürs Alter abgesichert sind. Ärzte, Architekten oder Anwälte will Rürup im Gegensatz zu Lauterbach nicht in das gesetzliche System zwingen, da sie über eigene Versorgungswerke vorsorgen.
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Eine derartige Ausweitung der Versicherungspflicht wird auch vom Unions-Rentenexperten Peter Weiß (CDU) unterstützt: „Das könnte ich mir gut vorstellen“, sagte er dem Handelsblatt. „Grundsätzlich“ halte er es zudem für richtig, „Geringverdiener nach langer Berufstätigkeit nicht in der Grundsicherung enden zu lassen“. Er teile also das Anliegen des Sockelrenten-Modells, hege aber Bedenken wegen der Kosten. Rürup hatte gesagt, die erforderlichen Steuermittel seien nicht zu beziffern.
Weiß schlug stattdessen vor, prinzipiell am System der bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter festzuhalten. Doch sollten Einkünfte aus Riester-Policen und Betriebsrenten nach seiner Meinung künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte mit der Sozialleistung verrechnet werden. „Wer vorsorgt, hätte so auf jeden Fall etwas ,on top’ zur Grundsicherung“, sagte Weiß.
Arbeitgeberpräsident Hundt lehnte Rürups Modell hingegen rundweg ab. Die Argumente für eine neue Leistungsausweitung seien „wenig überzeugend“, monierte er. Als Sozialleistung müsse die Grundsicherung nachrangig gegenüber vorhandenem Einkommen oder Vermögen bleiben. Zudem gebe es für Geringverdiener bereits eine hohe Riester-Förderung. Einen Monatsbeitrag von fünf Euro für die Vorsorge könne sich „auch ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger leisten“, sagte Hundt.
Die Bundesregierung verhält sich in der Diskussion bislang abwartend. Derzeit gebe es „keine Überlegungen“ für Änderungen am Grundsicherungssystem, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums.
Sockelrente contra Schonvermögen
Fehlanreiz
Seit 2003 erhalten Personen, die nur Anspruch auf eine Mini-Rente erworben haben, die Grundsicherung im Alter. Das sind etwa 660 Euro im Monat. Anders als bei der Sozialhilfe wird das Vermögen der Kinder nicht herangezogen. Eigene Einkünfte aus Betriebsrenten und Riester-Verträgen werden aber verrechnet. Deswegen haben Geringverdiener keinen Anreiz zur privaten Vorsorge.
Große Lösung
Rentenexperte Rürup schlägt eine steuerfinanzierte Sockelrente über dem Grundsicherungsniveau vor. Dadurch würde langjährige Beitragszahlung belohnt. Außerdem blieben sonstige Alterseinkünfte vom Zugriff des Fiskus verschont.
Kleine Lösung
Alternativ könnten ähnlich wie beim Hartz-IV-Bezug Ansprüche aus Riester-Renten ganz oder teilweise zum Schonvermögen erklärt und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden.

