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09.06.2008 
SPD legt Aktionsplan vor

Union und SPD liefern sich Wettstreit um Kindergeld

von Dietrich Creutzburg und Barbara Gillmann

Zwischen Union und SPD ist ein Wettstreit um die Gunst von Familien mit Kindern entbrannt. Nachdem sich die CDU im Schlepptau der CSU darauf eingelassen hat, eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2009 fest zuzusagen, kontert die SPD mit einem Zehn-Punkte-„Aktionsplan“ gegen Kinderarmut. Das Papier soll heute vom SPD-Präsidium beschlossen werden. Es läuft im Bereich der Geldleistungen darauf hinaus, den steuerlichen Kinderfreibetrag in seiner heutigen Form zu Gunsten eines höheren Kindergelds abzuschaffen.

Die SPD hat einen Zehn-Punkte-„Aktionsplan“ gegen Kinderarmut vorgelegt. Foto: dpaLupe

Die SPD hat einen Zehn-Punkte-„Aktionsplan“ gegen Kinderarmut vorgelegt. Foto: dpa

BERLIN. „Wir wollen den gleichen Euro-Betrag für jedes Kind“, skizzierte Parteichef Kurt Beck am Wochenende in Erfurt den angestrebten Systemwechsel. Derzeit erhalten Eltern im Regelfall ein Kindergeld von monatlich 154 Euro pro Kind, ab dem dritten Kind sind es 179 Euro. Das Finanzamt prüft aber jeweils, ob damit das steuerliche Existenzminimum der Kinder abgedeckt ist. Falls sich über den Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht eine höhere Entlastung errechnet, kommt dieser anstelle des Kindergelds zum Zug.

Derzeit beläuft sich der Freibetrag auf jährlich 5 808 Euro pro Kind. Da dessen rechnerische Wert durch die Steuerprogression mit der Einkommenshöhe steigt, profitieren vor allem Gutverdiener von dieser Variante. So schneidet ein Ehepaar mit zwei Kindern ab etwa 60 000 Euro Jahreseinkommen mit dem Freibetrag besser ab als mit dem Kindergeld. Spitzenverdienern bringt er derzeit maximal 230 Euro pro Kind. Diese Mechanik missfällt der SPD, weil sich darin aus ihrer Sicht eine ungleiche Wertigkeit der Kinder ausdrückt.

Auf konkrete Eurobeträge einer Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 will sich die SPD erst im Herbst festlegen, wenn die Regierung den neuen Existenzminimumbericht vorlegt. Zudem räumte Beck ein, dass ein Systemwechsel noch auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden müsse. Ein zentrales Problem ist dabei, dass die Regierung über die Höhe des Freibetrags nicht frei entscheiden kann. Vielmehr muss sie dafür sorgen, dass stets der lebensnotwendige Bedarf für Kinder steuerfrei bleibt.

Verfassungsrechtlich unkritisch wäre eine Gleichstellung der Kinder im Sinne der SPD-Lesart daher nur, wenn das Kindergeld gleich drastisch auf mindestens jene 230 Euro erhöht würde. Schon eine einfache Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat gilt indes haushaltspolitisch als Herausforderung, sie wird mit zwei Mrd. Euro pro Jahr taxiert. Zudem wird schon die Inflation aller Voraussicht nach dafür sorgen, dass nach dem Existenzminimumbericht eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig wird. Dies würde den steuerlichen „Wert“ der Kinder aus betuchterem Hause weiter erhöhen. Den gleichen rechnerischen Effekt hat eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, wie sie die SPD mit der „Reichensteuer“ durchgesetzt hat.

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