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27.09.2007 
„Räuberische Aktionäre“

Union will Aktionärsklagen eindämmen

von Maximilian Steinbeis

Die Unionsfraktion fordert schärfere Maßnahmen gegen „räuberische Aktionäre“. Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse sollten künftig an ein Minimum an Aktienbesitz geknüpft werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, dem Handelsblatt. Grund sei die massive Zunahme der Klagen von Kleinaktionären.

Aktionär der Münchner Rück auf dem Weg zur Hauptversammlung: Die Politik will die Klagemöglichkeiten einschränken. Foto: dpaLupe

Aktionär der Münchner Rück auf dem Weg zur Hauptversammlung: Die Politik will die Klagemöglichkeiten einschränken. Foto: dpa

BERLIN. Die Klagen von Kleinaktionären gegen angeblich mangelhafte HV-Beschlüsse hätten allen Gegenmaßnahmen zum Trotz weiter zugenommen. Aktionären, die mit haltlosen Klagen Vergleichszahlungen erpressen, müsse man das Handwerk legen.

Das Phänomen räuberischer Aktionärsklagen ist seit langem bekannt. Klagen zur Anfechtung von HV-Beschlüssen sind nicht nur lästig – sie können ein Unternehmen auch massiv unter Druck setzen, und zwar selbst dann, wenn sie völlig haltlos sind. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und Umwandlungen bleiben nämlich solange wirkungslos, wie sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Wenn das Registergericht die Eintragung wegen der anhängigen Aktionärsklage verweigert, dann kann das für das Unternehmen sehr teuer werden – entsprechend steigt die Versuchung, sich mit dem klagenden Aktionär zu einigen, ob dieser nun Recht hat mit seiner Klage oder nicht.

Um des Problems Herr zu werden, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) 2005 ein „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“, kurz UMAG genannt, durchgesetzt. Seither können Anfechtungsklagen nicht mehr darauf gestützt werden, dass in der Hauptversammlung angeblich unzureichend über Abfindungen informiert wurde – für Streitigkeiten über Abfindungen gibt es ein eigenes Spruchverfahren. Außerdem erleichtert und beschleunigt das UMAG den Registergerichten die Eintragung von Kapitalerhöhungen trotz anhängiger Aktionärsklagen.

Nach Meinung Gehbs war das UMAG allerdings ein Fehlschlag: „Das Gesetz war völlig erfolglos. Das war gut gemeint, hat aber nichts gebracht.“ Die Klageindustrie wachse ungebremst weiter.

Gehb stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Frankfurter Aktienrechtlers Theodor Baums, der im Juli eine Studie zu den Auswirkungen des UMAG veröffentlicht hat. Fazit: Das Gesetz war zwar nicht wirkungslos. Der Weg zum Handelsregistereintrag ist kürzer geworden. Fehlgeschlagen ist aber die Absicht, die Zahl der Beschlussmängelklagen einzudämmen: Diese habe vielmehr 2006 absolut und relativ einen Höchststand erreicht. Auch die Zahl der „Berufsaktionäre“, die mit solchen Klagen ihr Geld verdienen, sei ebenfalls dramatisch gestiegen: Mittlerweile gebe es über 40 Berufskläger.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Mindestquorum soll Berufsklägern das Geschäft vermiesen.

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