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07.11.2007 
Gesetzgebungsverfahren

Union will bei Erbschaftsteuer nachbessern

von Sven Afhüppe und Donata Riedel

Kurz nach dem Beschluss wesentlicher Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer meldet die Union bereits Nachbesserungsbedarf an. Besonders mit der künftigen Besteuerung von Firmenerben ist die Bundestagsfraktion von CSU und CDU nicht ganz zufrieden.

BERLIN. „Mit dem Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform ist sicherlich eine tragfähige Lösung gefunden worden, die Union hätte sich aber eine vollständige Abschmelzung der Steuerbelastung bei Firmenerben gewünscht“, sagte Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) dem Handelsblatt. Im Gesetzgebungsverfahren müssten aber einige Details überarbeitet werden. Der Koalitionsausschuss will am kommenden Montag über den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entscheiden.

Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) geleitete Arbeitsgruppe hatte sich Anfang der Woche auf einen Kompromiss bei der künftigen Besteuerung von Erben geeinigt. Danach steigen die Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel deutlich an, während entfernte Verwandte mit einer höheren Belastung als bisher rechnen müssen. Auch Unternehmenserben gehören zu den Gewinnern der Reform. Künftig müssen pauschal nur noch 15 Prozent des Firmenwerts versteuert werden, die übrigen 85 Prozent entfallen, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme während dieser Zeit nicht wesentlich sinkt.

Mit dem Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird sich zunächst der Koalitionsausschuss Anfang kommender Woche beschäftigen. Danach sollen die Fraktionen von Union und SPD den Vorschlag beschließen und Steinbrück mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragen.

Allerdings sind noch einige Punkte der Erbschaftsteuerreform ungeklärt. Festgelegt hatte die Arbeitsgruppe bisher nur, dass die Steuersätze in der Steuerklasse I unverändert bleiben. Wie der Tarifverlauf in den Steuerklassen II und III aussieht, entscheidet sich erst in den nächsten Tagen. Das bayerische Finanzministerium Erwin Huber (CSU) wurde damit beauftragt, die Steuersätze für entfernte Verwandte so zu wählen, dass unterm Strich das vereinbarte Steueraufkommen von vier Mrd. Euro steht.

Klar ist bisher nur, dass es bei einem progressiven Tarifverlauf bleiben soll. Derzeit variieren die Sätze zwischen zwölf und 50 Prozent.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Was der Bundesverband der Deutschen Industrie an dem Kompromiss bemängelt.

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