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29.06.2007 
Konzept vorgestellt

Union will direkte Mitarbeiterbeteiligung fördern

Trotz unterschiedlicher Konzepte sieht die Union gute Chancen für eine Einigung mit der SPD zum Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenskapital. Anders als der Koalitionspartner setzt die Union auf eine direkte Beteiligung der Mitarbeiter an ihrer Firma.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) plädiert für eine direkte Mitarbeiterbeteiligung. Foto: dpaLupe

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) plädiert für eine direkte Mitarbeiterbeteiligung. Foto: dpa

HB BERLIN. Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußerte sich am Freitag in Berlin zuversichtlich, dass bis 2009 eine Verständigung mit der SPD gelingen werde. Gemeinsam mit Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber (CSU) stellte Laumann zwei Tage nach der SPD das Unions-Konzept vor.

Dem Entwurf zufolge sollen sich Arbeitnehmer künftig jährlich mit bis zu 1000 Euro steuer- und sozialabgabenbegünstigt an ihrem Unternehmen beteiligen können. Auf den Staat kämen nach Unions-Berechnungen dadurch Einnahmeausfälle von jährlich etwa 920 Mill. Euro zu.

Die Union schloss auch branchenspezifische oder regionale Fonds zur überbetrieblichen Arbeitnehmerbeteiligung nicht aus. Die Idealvorstellung sei aber eine Beteiligung an der eigenen Firma, sagte Laumann: „Das ist die große Autobahn, die wir vor Augen haben.“ Die SPD hatte am Mittwoch einen Deutschlandfonds vorgeschlagen, über den sich Arbeitnehmer indirekt an ihrem und anderen Unternehmen beteiligen könnten.

Im Detail schlägt die Union vor, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von derzeit 135 auf 500 Euro jährlich zu erhöhen. Diese Summe wäre von Steuern und Sozialabgaben befreit, würde aber nur für Arbeinehmer gelten mit einem Jahreseinkommen von derzeit bis zu 47 700 Euro.

Zudem sollen Arbeitnehmer nochmals 500 Euro aus ihrem Bruttolohn in eine Mitarbeiterbeteiligung umwandeln können. Dafür müssten sie Sozialabgaben zahlen, aber keine Steuern, solange die Beteiligung im Unternehmen angelegt bleibt. Einen Schutz der Arbeitnehmerbeteiligung vor einer Insolvenz ihrer Firma sieht das Unions-Konzept nicht vor. Dies müsse auf betrieblicher Ebene ausgehandelt werden, hieß es.

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