
WIESBADEN HB. Die Fraktionschefs der Union wollen die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz auch in den Bundesländern verankern. Am Sonntag sprach sich die Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU für eine solche Regelungen in den Landesverfassungen oder den jeweiligen Haushaltsordnungen aus, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, der Hesse Christean Wagner, am Sonntag nach einer Sitzung in Wiesbaden.
Bislang ist die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Demnach darf der Bund sich von 2016 an nur noch mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) verschulden, Ausnahmen gibt es bei konjunkturellen Sondersituationen und Notlagen. Die Länder dürfen demnach spätestens von 2020 an in Normal-Zeiten keine Kredite mehr aufnehmen. Schleswig-Holstein hatte im Mai als erstes Bundesland eine Schuldenbremse in seiner Landesverfassung verankert.
Die Schuldenbremse sei gleich aus drei Gründen wichtig, sagte Wagner. Zum einen gebiete sie die Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen. Zugleich sei sie für jeden Sparer wichtig, weil sie die Geldwertstabilität stütze. Und schließlich sei eine Grenze bei der Verschuldung notwendig, um einen ausreichenden politischen Handlungsspielraum zu erhalten.
An diesem Montag wollen die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU aus Bund und Ländern sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel bei Opel in Rüsselsheim treffen. Dabei soll es unter anderem um das Erscheinungsbild der christlich-liberalen Koalition im Bund gehen.