Das Thema Mindestlohn wird derzeit heiß diskutiert. Doch dabei laufen die Gewerkschaften Gefahr, die Interessen ihrer erwerbstätigen Mitglieder über die von Arbeitslosen zu stellen. Und wie verträgt sich die neue Forderung mit der Tatsache, dass in 670 Tarifverträgen Löhne von weniger als sechs Euro pro Stunde vereinbart worden sind, mit Zustimmung nahezu aller wichtigen Einzelgewerkschaften?
Die deutschen Gewerkschaften haben einen gesetzlichen Mindestlohn lange abgelehnt. Die Tarifautonomie sollte nicht ausgehebelt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte sogar einen Druck der Löhne nach unten auslösen, lautete die frühere Argumentation des DGB. Inzwischen fordern ihn aber sieben der acht Mitgliedsgewerkschaften.
Wie verträgt sich die neue Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn mit der Tatsache, dass in 670 Tarifverträgen Löhne von weniger als sechs Euro pro Stunde vereinbart worden sind, mit Zustimmung nahezu aller wichtigen Einzelgewerkschaften? Der Schwenk ist ein kaum verhülltes Eingeständnis eigener Machtlosigkeit. „So bitter es ist, wir haben Tarifverträge abgeschlossen, die bringen einer Verkäuferin in einer saarländischen Bäckerei gerade mal 1 000 Euro Bruttolohn“, bedauert Michael Sommer und stellt im selben Atemzug die entrüstete Frage: „Ist das ein gerechter Lohn?“
Vor allem mit Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit sowie die Folgen der EU-Osterweiterung und der Globalisierung sehen sich die Gewerkschaften außerstande, in den untersten Lohngruppen akzeptable Ergebnisse zu erzielen, und fordern den Staat auf, an ihrer Stelle in der Lohnpolitik aktiv zu werden. Nach unserem Grundgesetz ist der Arbeitsmarkt aber prinzipiell als Kartell von Arbeitgebern und Arbeitnehmern organisiert – weder allein den Marktkräften überlassen noch unter der Kuratel des Staats. Der Preis der Arbeit richtet sich nicht nur nach Angebot und Nachfrage, sondern hängt auch vom Kräfteverhältnis zwischen den Tarifparteien ab. Sind die aus gewerkschaftlicher Sicht unzureichenden Abschlüsse in den untersten Lohngruppen nicht eine Konsequenz mangelnder Organisationsfähigkeit?
Wir stehen in Deutschland vor dem Problem nachlassender Integrationsfähigkeit und Entsolidarisierung in Gewerkschaftsbewegung und Arbeitgeberorganisationen. Auf gewerkschaftlicher Seite ist die Tendenz zu Spezialgewerkschaften – bei den Piloten, den Krankenhausärzten und den Lokführern – unverkennbar. Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn wirkt dem nicht entgegen, sondern verschärft das Problem. Vordergründig stößt der DGB zwar auf viel Zustimmung der Arbeitnehmer. Doch seine Organisationskraft leidet. Warum sollten die benachteiligten Arbeitnehmer in den unteren Lohnbereichen noch zu den Gewerkschaften finden, wenn die sagen: „Konkret können wir nichts mehr für euch tun!“
Der DGB kann auf Betriebsebene so lange nicht glaubwürdig gegenüber den Spezialgewerkschaften und für die Einheit der Arbeitnehmerschaft eintreten, wie er sie an anderer Stelle selbst preisgibt. Die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland wird zur Organisation von „Besserverdienenden“, wenn ein Rosinenpicken um sich greift: Die Gewerkschaften ziehen mit den Arbeitnehmern, die mit Marktmacht wuchern können, in Tarifauseinandersetzungen, die anderen, schwächeren Gruppen überlassen sie dem Staat.
Schon lange laufen Gewerkschaften Gefahr, die Interessen ihrer erwerbstätigen Mitglieder über die von Arbeitslosen zu stellen. Birgt die Beschränkung auf ein politisches Lobbying für die untersten Lohngruppen nicht das Risiko, dieses Problem zu verschlimmern? Wird nicht die nächstschwächere Gruppe nach den Arbeitslosen aus der Arbeitnehmersolidarität ausgegrenzt? Letztlich stehen mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn die Tarifautonomie und damit die Einheitsgewerkschaft in Deutschland auf dem Spiel. Das Argument, in der überwiegenden Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten gebe es gesetzliche Mindestregelungen, entpuppt sich als zweischneidig. Dort, wo der gewerkschaftliche Organisationsgrad hoch ist, wie in den nordischen EU-Ländern Dänemark, Schweden und Finnland, gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Starke Einheitsgewerkschaften machen ihn überflüssig. Einiges spricht dafür, dass der Satz auch umgekehrt gilt.
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Inzwischen ist der gesetzliche Mindestlohn zu einer Frage politischer Moral avanciert. Bleibt es bei der einförmigen Antwort von Liberalen und Konservativen, ein gesetzlicher Mindestlohn koste Arbeitsplätze, werden sie die Meinungsführerschaft in Deutschland nicht erringen. So einfach lässt sich der Vorwurf von „Hungerlöhnen“ nicht aus der Welt schaffen.
Die Empörung über die Kälte angeblich ökonomischer Gesetzmäßigkeiten, das Gefühl der Ungerechtigkeit und Ohnmacht barg im 19. Jahrhundert ein ungeheures Mobilisierungspotenzial. Das „eherne Lohngesetz“ Ferdinand Lassalles besagte, dass der Arbeiterlohn stets „auf den notwendigen Lebensunterhalt reduziert bleibt, der dem Volk gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist“. Sosehr sich die heutige Situation unterscheidet, ähnliche Gefühle haben im Umfeld der Globalisierungsdebatte weite Verbreitung gefunden. Ihre politische Brisanz sollte niemand unterschätzen.
Schon unter dem Aspekt mangelnder Teilhabe muss das Problem nicht existenzsichernder Löhne diskutiert werden. Keine wertorientierte politische Kraft kommt an der Einsicht vorbei, dass solche Löhne von Übel sind. Wer auf Abhilfe sinnt, muss freilich dieses Thema als eine Frage der wirtschaftlichen Gesamtordnung begreifen. Sosehr dem Grundsatz, dass der Beruf den Arbeitnehmer und dessen Familie ernähren müsse, Geltung zu verschaffen ist, so wenig darf die Überwindung der Arbeitslosigkeit aus dem Blickfeld geraten. Auch die arbeitslos erhaltene Unterstützungsleistung wirft schwerwiegende ethische Fragen auf. „Wer sich mit einem wie auch immer gearteten Sockel an Arbeitslosigkeit abfindet, verletzt Menschenrecht“, formuliert das Evangelische Soziallexikon kategorisch. Der Anspruch auf Vollbeschäftigung und existenzsichernde Löhne für alle lässt sich gegenwärtig nicht gleichzeitig verwirklichen.
Wer das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ernst nimmt, kann sich auf Dauer weder mit zu niedrigen Löhnen noch mit einer zu hohen Arbeitslosigkeit abfinden. Ein staatlich festgelegter Mindestlohn hilft nicht, die im Zuge wirtschaftlicher Veränderungen unter Druck geratenen Löhne wirklich zu stabilisieren. Er negiert eher die Notwendigkeit, sich künftig durch größere Qualifizierungsanstrengungen eines jeden verstärkt auf die neuen Erfordernisse einstellen zu müssen.
Letztlich beschwört ein gesetzlicher Mindestlohn gerade die Gefahr herauf, die er zu bekämpfen sucht: eine weitere Spaltung der Gesellschaft zwischen denen, die durch Bildung verbesserte Zukunftsaussichten haben, und jenen, die auf der Stelle verharren. Er zementiert einen Zustand, den man heute zu Recht kritisiert.
Die Hoffnung vieler Arbeitnehmer unterer Lohngruppen, ein gesetzlicher Mindestlohn werde ihre Situation merklich verbessern, ist trügerisch. Gerade die Hunderttausenden, die zu den Problemgruppen des Arbeitsmarkts gehören, beispielsweise Menschen mit geringem Bildungsstand, die arbeiten und zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, werden von einem gesetzlichen Mindestlohn kaum profitieren. Ein Arbeitnehmer, der dieser Gruppe der sogenannten Aufstocker angehört und fünf Euro Stundenlohn bekommt, verspricht sich bei einem Mindestlohn in der vom DGB vorgeschlagenen Höhe von 7,50 Euro einen Lohnzuwachs von 50 Prozent. Doch sind es wegen der Wirkungsweise unseres Sozialsystems nur circa zehn Prozent. In Wahrheit sind der Fiskus und die Sozialversicherungsträger die größten Profiteure eines gesetzlichen Mindestlohns.
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Das Kombieinkommen, bei dem der Arbeitslohn durch staatliche Transferleistungen aufgestockt wird, ist gewiss keine Ideallösung, weil dabei die Zahlung des Arbeitgebers nur einen Teil des Einkommens ausmacht. Gegenüber der vollständig arbeitslos erhaltenen Unterstützungsleistung ist es allerdings unbestreitbar ein Fortschritt. Vielleicht wäre es ein Gesprächsangebot auch an die Gewerkschaften, den staatlichen Zuschlag bei einem Kombieinkommen so auszugestalten, dass es für beide Tarifpartner attraktiv wird, keine zu geringen Löhne zu vereinbaren.
Wie bei den Steuergutschriftmodellen in den USA oder Großbritannien würden nicht mehr die geringsten Löhne die größten Zuschlagszahlungen erhalten. Das könnte so funktionieren, dass mit steigenden Löhnen bis zu einer bestimmten Grenze der staatliche Zuschlag zunächst noch absolut zunimmt, dann auf diesem Niveau verharrt und erst danach abgeschmolzen wird. Damit könnte eine der großen Schwächen des aktuellen Sozialstaats, dass mit jedem eigenen Einkommen die staatliche Unterstützung sofort gekürzt wird (sehen wir einmal von dem bescheidenen Freibetrag im Arbeitslosengeld II von 100 Euro ab), überwunden werden. Auf Arbeitnehmerseite entstünde der Anreiz, höheren Lohn auszuhandeln. Für den Arbeitgeber wäre es von Vorteil, den gesetzlichen Mindestlohn vom Tisch zu haben.
Zusätzlich könnte man daran denken, dass der Staat im Gegenzug für sein finanzielles Engagement bei einem Kombieinkommen-Modell Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu anhält, unter Wahrung der Tarifautonomie zumindest die Löhne in den bestehenden untersten Gruppen nicht weiter zu unterbieten – zum Beispiel, indem sie für allgemein verbindlich erklärt werden. Faktisch würde das zu branchenweiten Mindestlöhnen führen, die einige Experten aus Furcht vor einer unüberschaubaren Tariflandschaft als das schlimmste aller Übel betrachten. Nur: Kann eine solche Perspektive wirklich Schrecken auslösen, wenn bereits heute rund 67 000 Tarifverträge im Tarifregister eingetragen sind? Natürlich sollte die Politik behutsam mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung umgehen. Sie wäre aber einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn deshalb vorzuziehen, weil sie die Tarifautonomie nicht untergrübe und die Tarifpartner in die Pflicht nähme.
Die Äußerungen des IG-Metall-Bezirksleiters in Nordrhein-Westfalen, Oliver Burkhard, tarifliche Mindestlöhne in allen Branchen anzustreben (Handelsblatt vom 9. Januar 2008), eröffnet einen solchen Weg. Die Gefahr, dass aus populistischen Gründen partikulare Interessen mit öffentlichen, die die Allgemeinverbindlichkeit voraussetzt, verwechselt werden, bleibt aber trotzdem groß. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn – wie mit Blick auf die Post vermutet worden ist – das eigentliche Motiv für einen branchenspezifischen Mindestlohn in der Behinderung unliebsamer Konkurrenz liegt.
Noch sollte das gemeinsame Nachdenken über intelligente, die Tarifautonomie wahrende Lösungen nicht zu Ende sein. Die langfristigen Ziele dürfen darüber aber nicht aus dem Blick geraten. Dazu gehört zunächst das offene Eingeständnis, dass der Leitgedanke „Arbeit muss sich lohnen“ künftig nur durch eine verbesserte Bildung und Qualifizierung eingelöst werden kann.
Teilhabe durch Arbeit und Bildung ist eine Erfolgsformel, der sich insbesondere die Gewerkschaftsbewegung seit jeher verpflichtet fühlt. Müsste nicht alles darangesetzt werden, sie mit neuem Leben zu füllen?
Matthias Schäfer und Bernd Löhmann sind wissenschaftliche Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).


