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15.01.2008 
Essay zum Mindestlohn

Unsolidarische Gewerkschaften

von Matthias Schäfer und Bernd Löhmann

Das Thema Mindestlohn wird derzeit heiß diskutiert. Doch dabei laufen die Gewerkschaften Gefahr, die Interessen ihrer erwerbstätigen Mitglieder über die von Arbeitslosen zu stellen. Und wie verträgt sich die neue Forderung mit der Tatsache, dass in 670 Tarifverträgen Löhne von weniger als sechs Euro pro Stunde vereinbart worden sind, mit Zustimmung nahezu aller wichtigen Einzelgewerkschaften?

Sind die Forderungen der Gewerkschaften am Ende unsolidarisch? Foto: dpaLupe

Sind die Forderungen der Gewerkschaften am Ende unsolidarisch? Foto: dpa

Die deutschen Gewerkschaften haben einen gesetzlichen Mindestlohn lange abgelehnt. Die Tarifautonomie sollte nicht ausgehebelt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte sogar einen Druck der Löhne nach unten auslösen, lautete die frühere Argumentation des DGB. Inzwischen fordern ihn aber sieben der acht Mitgliedsgewerkschaften.

Wie verträgt sich die neue Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn mit der Tatsache, dass in 670 Tarifverträgen Löhne von weniger als sechs Euro pro Stunde vereinbart worden sind, mit Zustimmung nahezu aller wichtigen Einzelgewerkschaften? Der Schwenk ist ein kaum verhülltes Eingeständnis eigener Machtlosigkeit. „So bitter es ist, wir haben Tarifverträge abgeschlossen, die bringen einer Verkäuferin in einer saarländischen Bäckerei gerade mal 1 000 Euro Bruttolohn“, bedauert Michael Sommer und stellt im selben Atemzug die entrüstete Frage: „Ist das ein gerechter Lohn?“

Vor allem mit Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit sowie die Folgen der EU-Osterweiterung und der Globalisierung sehen sich die Gewerkschaften außerstande, in den untersten Lohngruppen akzeptable Ergebnisse zu erzielen, und fordern den Staat auf, an ihrer Stelle in der Lohnpolitik aktiv zu werden. Nach unserem Grundgesetz ist der Arbeitsmarkt aber prinzipiell als Kartell von Arbeitgebern und Arbeitnehmern organisiert – weder allein den Marktkräften überlassen noch unter der Kuratel des Staats. Der Preis der Arbeit richtet sich nicht nur nach Angebot und Nachfrage, sondern hängt auch vom Kräfteverhältnis zwischen den Tarifparteien ab. Sind die aus gewerkschaftlicher Sicht unzureichenden Abschlüsse in den untersten Lohngruppen nicht eine Konsequenz mangelnder Organisationsfähigkeit?

Wir stehen in Deutschland vor dem Problem nachlassender Integrationsfähigkeit und Entsolidarisierung in Gewerkschaftsbewegung und Arbeitgeberorganisationen. Auf gewerkschaftlicher Seite ist die Tendenz zu Spezialgewerkschaften – bei den Piloten, den Krankenhausärzten und den Lokführern – unverkennbar. Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn wirkt dem nicht entgegen, sondern verschärft das Problem. Vordergründig stößt der DGB zwar auf viel Zustimmung der Arbeitnehmer. Doch seine Organisationskraft leidet. Warum sollten die benachteiligten Arbeitnehmer in den unteren Lohnbereichen noch zu den Gewerkschaften finden, wenn die sagen: „Konkret können wir nichts mehr für euch tun!“

Der DGB kann auf Betriebsebene so lange nicht glaubwürdig gegenüber den Spezialgewerkschaften und für die Einheit der Arbeitnehmerschaft eintreten, wie er sie an anderer Stelle selbst preisgibt. Die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland wird zur Organisation von „Besserverdienenden“, wenn ein Rosinenpicken um sich greift: Die Gewerkschaften ziehen mit den Arbeitnehmern, die mit Marktmacht wuchern können, in Tarifauseinandersetzungen, die anderen, schwächeren Gruppen überlassen sie dem Staat.

Schon lange laufen Gewerkschaften Gefahr, die Interessen ihrer erwerbstätigen Mitglieder über die von Arbeitslosen zu stellen. Birgt die Beschränkung auf ein politisches Lobbying für die untersten Lohngruppen nicht das Risiko, dieses Problem zu verschlimmern? Wird nicht die nächstschwächere Gruppe nach den Arbeitslosen aus der Arbeitnehmersolidarität ausgegrenzt? Letztlich stehen mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn die Tarifautonomie und damit die Einheitsgewerkschaft in Deutschland auf dem Spiel. Das Argument, in der überwiegenden Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten gebe es gesetzliche Mindestregelungen, entpuppt sich als zweischneidig. Dort, wo der gewerkschaftliche Organisationsgrad hoch ist, wie in den nordischen EU-Ländern Dänemark, Schweden und Finnland, gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Starke Einheitsgewerkschaften machen ihn überflüssig. Einiges spricht dafür, dass der Satz auch umgekehrt gilt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Löhne müssen die Existenz sichern

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