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15.01.2008 

Inzwischen ist der gesetzliche Mindestlohn zu einer Frage politischer Moral avanciert. Bleibt es bei der einförmigen Antwort von Liberalen und Konservativen, ein gesetzlicher Mindestlohn koste Arbeitsplätze, werden sie die Meinungsführerschaft in Deutschland nicht erringen. So einfach lässt sich der Vorwurf von „Hungerlöhnen“ nicht aus der Welt schaffen.

Die Empörung über die Kälte angeblich ökonomischer Gesetzmäßigkeiten, das Gefühl der Ungerechtigkeit und Ohnmacht barg im 19. Jahrhundert ein ungeheures Mobilisierungspotenzial. Das „eherne Lohngesetz“ Ferdinand Lassalles besagte, dass der Arbeiterlohn stets „auf den notwendigen Lebensunterhalt reduziert bleibt, der dem Volk gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist“. Sosehr sich die heutige Situation unterscheidet, ähnliche Gefühle haben im Umfeld der Globalisierungsdebatte weite Verbreitung gefunden. Ihre politische Brisanz sollte niemand unterschätzen.

Schon unter dem Aspekt mangelnder Teilhabe muss das Problem nicht existenzsichernder Löhne diskutiert werden. Keine wertorientierte politische Kraft kommt an der Einsicht vorbei, dass solche Löhne von Übel sind. Wer auf Abhilfe sinnt, muss freilich dieses Thema als eine Frage der wirtschaftlichen Gesamtordnung begreifen. Sosehr dem Grundsatz, dass der Beruf den Arbeitnehmer und dessen Familie ernähren müsse, Geltung zu verschaffen ist, so wenig darf die Überwindung der Arbeitslosigkeit aus dem Blickfeld geraten. Auch die arbeitslos erhaltene Unterstützungsleistung wirft schwerwiegende ethische Fragen auf. „Wer sich mit einem wie auch immer gearteten Sockel an Arbeitslosigkeit abfindet, verletzt Menschenrecht“, formuliert das Evangelische Soziallexikon kategorisch. Der Anspruch auf Vollbeschäftigung und existenzsichernde Löhne für alle lässt sich gegenwärtig nicht gleichzeitig verwirklichen.

Wer das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ernst nimmt, kann sich auf Dauer weder mit zu niedrigen Löhnen noch mit einer zu hohen Arbeitslosigkeit abfinden. Ein staatlich festgelegter Mindestlohn hilft nicht, die im Zuge wirtschaftlicher Veränderungen unter Druck geratenen Löhne wirklich zu stabilisieren. Er negiert eher die Notwendigkeit, sich künftig durch größere Qualifizierungsanstrengungen eines jeden verstärkt auf die neuen Erfordernisse einstellen zu müssen.

Letztlich beschwört ein gesetzlicher Mindestlohn gerade die Gefahr herauf, die er zu bekämpfen sucht: eine weitere Spaltung der Gesellschaft zwischen denen, die durch Bildung verbesserte Zukunftsaussichten haben, und jenen, die auf der Stelle verharren. Er zementiert einen Zustand, den man heute zu Recht kritisiert.

Die Hoffnung vieler Arbeitnehmer unterer Lohngruppen, ein gesetzlicher Mindestlohn werde ihre Situation merklich verbessern, ist trügerisch. Gerade die Hunderttausenden, die zu den Problemgruppen des Arbeitsmarkts gehören, beispielsweise Menschen mit geringem Bildungsstand, die arbeiten und zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, werden von einem gesetzlichen Mindestlohn kaum profitieren. Ein Arbeitnehmer, der dieser Gruppe der sogenannten Aufstocker angehört und fünf Euro Stundenlohn bekommt, verspricht sich bei einem Mindestlohn in der vom DGB vorgeschlagenen Höhe von 7,50 Euro einen Lohnzuwachs von 50 Prozent. Doch sind es wegen der Wirkungsweise unseres Sozialsystems nur circa zehn Prozent. In Wahrheit sind der Fiskus und die Sozialversicherungsträger die größten Profiteure eines gesetzlichen Mindestlohns.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Steuergutschriftmodelle als Anreiz

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