Das Kombieinkommen, bei dem der Arbeitslohn durch staatliche Transferleistungen aufgestockt wird, ist gewiss keine Ideallösung, weil dabei die Zahlung des Arbeitgebers nur einen Teil des Einkommens ausmacht. Gegenüber der vollständig arbeitslos erhaltenen Unterstützungsleistung ist es allerdings unbestreitbar ein Fortschritt. Vielleicht wäre es ein Gesprächsangebot auch an die Gewerkschaften, den staatlichen Zuschlag bei einem Kombieinkommen so auszugestalten, dass es für beide Tarifpartner attraktiv wird, keine zu geringen Löhne zu vereinbaren.
Wie bei den Steuergutschriftmodellen in den USA oder Großbritannien würden nicht mehr die geringsten Löhne die größten Zuschlagszahlungen erhalten. Das könnte so funktionieren, dass mit steigenden Löhnen bis zu einer bestimmten Grenze der staatliche Zuschlag zunächst noch absolut zunimmt, dann auf diesem Niveau verharrt und erst danach abgeschmolzen wird. Damit könnte eine der großen Schwächen des aktuellen Sozialstaats, dass mit jedem eigenen Einkommen die staatliche Unterstützung sofort gekürzt wird (sehen wir einmal von dem bescheidenen Freibetrag im Arbeitslosengeld II von 100 Euro ab), überwunden werden. Auf Arbeitnehmerseite entstünde der Anreiz, höheren Lohn auszuhandeln. Für den Arbeitgeber wäre es von Vorteil, den gesetzlichen Mindestlohn vom Tisch zu haben.
Zusätzlich könnte man daran denken, dass der Staat im Gegenzug für sein finanzielles Engagement bei einem Kombieinkommen-Modell Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu anhält, unter Wahrung der Tarifautonomie zumindest die Löhne in den bestehenden untersten Gruppen nicht weiter zu unterbieten – zum Beispiel, indem sie für allgemein verbindlich erklärt werden. Faktisch würde das zu branchenweiten Mindestlöhnen führen, die einige Experten aus Furcht vor einer unüberschaubaren Tariflandschaft als das schlimmste aller Übel betrachten. Nur: Kann eine solche Perspektive wirklich Schrecken auslösen, wenn bereits heute rund 67 000 Tarifverträge im Tarifregister eingetragen sind? Natürlich sollte die Politik behutsam mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung umgehen. Sie wäre aber einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn deshalb vorzuziehen, weil sie die Tarifautonomie nicht untergrübe und die Tarifpartner in die Pflicht nähme.
Die Äußerungen des IG-Metall-Bezirksleiters in Nordrhein-Westfalen, Oliver Burkhard, tarifliche Mindestlöhne in allen Branchen anzustreben (Handelsblatt vom 9. Januar 2008), eröffnet einen solchen Weg. Die Gefahr, dass aus populistischen Gründen partikulare Interessen mit öffentlichen, die die Allgemeinverbindlichkeit voraussetzt, verwechselt werden, bleibt aber trotzdem groß. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn – wie mit Blick auf die Post vermutet worden ist – das eigentliche Motiv für einen branchenspezifischen Mindestlohn in der Behinderung unliebsamer Konkurrenz liegt.
Noch sollte das gemeinsame Nachdenken über intelligente, die Tarifautonomie wahrende Lösungen nicht zu Ende sein. Die langfristigen Ziele dürfen darüber aber nicht aus dem Blick geraten. Dazu gehört zunächst das offene Eingeständnis, dass der Leitgedanke „Arbeit muss sich lohnen“ künftig nur durch eine verbesserte Bildung und Qualifizierung eingelöst werden kann.
Teilhabe durch Arbeit und Bildung ist eine Erfolgsformel, der sich insbesondere die Gewerkschaftsbewegung seit jeher verpflichtet fühlt. Müsste nicht alles darangesetzt werden, sie mit neuem Leben zu füllen?
Matthias Schäfer und Bernd Löhmann sind wissenschaftliche Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).

