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Urteil: Asylbewerber müssen mehr Geld vom Staat bekommen

Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Asylbewerber müssen mehr Geld vom Staat bekommen. Denn eine menschenwürdige Existenzsicherung sei mit der bisherigen Regelung nicht möglich. Berlin verspricht schnelle Umsetzung.

KarlsruheAsylbewerber bekommen ab sofort deutlich mehr Geld vom Staat. Die bislang sehr niedrigen Sätze verstoßen gegen die Menschenwürde und müssen deshalb sofort an das Hartz-IV-Niveau angeglichen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.

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Die Bundesregierung will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz schnell umsetzen. Man werde eine verfassungskonforme, transparente und realitätsgerechte Neuregelung erarbeiten, heißt es in einer Stellungnahme vom Mittwoch aus dem Haus von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU).

„Dabei werden wir auch den Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche umsetzen“, heißt es in der Erklärung weiter. Für die Kinder von bedürftigen Langzeitarbeitslosen hatten Bund und Länder sich bereits vor einem Jahr auf ein „Bildungspaket“ verständigt.

Asylbewerber bekommen zurzeit nur 224 Euro pro Monat, Hartz-IV-Bezieher hingegen 374 Euro. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof erklärte, die Geldleistung für Flüchtlinge sei offensichtlich unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen nicht angehoben wurde. Die Sätze seien nicht nachvollziehbar berechnet und nicht realitätsgerecht. Die Richter urteilten, dass das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt. Dieses Menschenrecht stehe Deutschen und Ausländern gleichermaßen zu.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Flüchtlinge mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Quelle: dpa
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Flüchtlinge mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Quelle: dpa

Der Gesetzgeber muss nun unverzüglich eine Neuregelung erlassen. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung in Kraft gesetzt, die ab sofort gilt. Danach erhält ein alleinlebender Erwachsener statt 224 nun 336 Euro und ein Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren 260 statt bisher 200 Euro. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend ab 2011, wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.

Dass die Leistungen für Asylbewerber gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen, ist der Bundesregierung seit langem bekannt. „Die Bundesregierung hat im November 2010 öffentlich eingestanden, dass die Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind, unternommen hat sie seitdem aber nichts. Das ist beschämend“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, Handelsblatt Online. „ Gottseidank hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mal wieder an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen erinnert.“

Die Grünen hätten das Asylbewerberleistungsgesetz von Anfang an aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus kritisiert und seit langem seine Aufhebung gefordert, sagte Beck weiter. „Bereits im April 2010 hatten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.“ Mit ihrem Urteil hätten die Karlsruher Richter nun einmal mehr die Menschenrechte in Deutschland gestärkt und der Bundesregierung vor den Kopf gestoßen. „Spätestens jetzt muss jedem klar sein, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur für Deutsche gilt, sondern für alle Menschen, die in Deutschland leben“, sagte Beck.

 

Asylbewerberleistungsgesetz Zu wenig zum Leben

Wie viel Geld braucht man zum Leben? Reichen 184 Euro – die Leistungen für Asylbewerber – im Monat? Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.

Asylbewerberleistungsgesetz: Zu wenig zum Leben

Die Flüchtlingsordanisation Pro Asyl begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse", erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Er forderte, nun das komplette Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. "Die entwürdigende Praxis, Asylsuchende mit Lebensmittelpaketen und anderen Sachleistungen abzuspeisen, muss beendet werden. Auch dürfen Flüchtlinge nicht länger gezwungen werden, in Lagern zu leben."

Das Asylbewerberleistungsgesetz stamme aus einer Zeit, in der es Handlungsmaxime war, Flüchtlinge um jeden Preis abzuschrecken, beklagte Burkhardt. "Wer diese Politik heute fortschreiben will, der demütigt Menschen, deren Schutzbedürftigkeit auf der Hand liegt - etwa Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Sudan, Somalia oder Eritrea."

Der Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, Tom Koenigs, erklärte, das Urteil zeige erneut die "eklatanten Mängel der deutschen Flüchtlingspolitik" auf. Die bisherigen Leistungen hätten Asylbewerbern kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. "Ihre Menschenrechte auf Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe wurden verletzt. Vor allem die Verletzung von Kinderrechten war empörend." Nun sei die Bundesregierung gefordert, Asylbewerbern eine menschenwürdige Grundsicherung zu gewährleisten.

Das Verfassungsgericht urteilte über Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.

130 Kommentare

Alle Kommentare lesen
  • 22.10.2012, 10:18 UhrHeidi

    kann ich einfach nur ohne jeglichen Kommentar so unterschreiben!

  • 22.10.2012, 09:56 UhrHeidi

    Ist Deutschland eigentlich das Sozialamt der Welt???
    Warum bekommt ein Asylant fast genausoviel wie ein ALG2-Bezieher (die nicht alle faul sind!) welche oftmals nach Jahren der Arbeit auch unverschuldet arbeitslos wird???
    Ein Asylant muß von dem Geld weder Strom noch Arzt-Zuzahlungen bezahlen. Also hat er definitiv mehr! Und das kann es doch wohl nicht sein.
    In Deutschland geht es einem wunderbar.....einzige Einschränkung ist....man sollte keinen deutschen Pass haben!!!

  • 14.08.2012, 12:59 Uhrmarcel

    Ich schäme mich für die all die Kommentare, bei denen Hass, Beleidigungen und offene Hetze, unter der Flagge der Meinungsfreiheit getragen werden wollen. Da es diesen Menschen offenbar schwerfällt eine gewisse Selbstreflektion aufzubauen, kann man wohl auch keine Empathie für MENSCHEN erwarten, welche vor unerträglichen Leid geflohen sind. Diese hasserfüllte Subjektivität, die sich in rechten Populismus äußert, weckt in mir eine gewisse Misanthropie.

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