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14.08.2008 
Rechte der Netzagentur gestärkt

Vattenfall blitzt vor Bundesgerichtshof ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Kürzungsbescheid der Bundesnetzagentur für Netzentgelte des Energiekonzerns Vattenfall weitgehend bestätigt. Die Regulierungsbehörde hatte dem Konzern die Senkung der Preise um insgesamt 18 Prozent auferlegt. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein.

Durchleitungsgebühren: Der schwedische Energiekonzern Vattenfall scheitert mit seiner Klage gegen den Regulierer. Foto: apLupe

Durchleitungsgebühren: Der schwedische Energiekonzern Vattenfall scheitert mit seiner Klage gegen den Regulierer. Foto: ap

HB KARLSRUHE. Der BGH bestätigte in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Berechnungsmethoden des Regulierers zum größten Teil. Damit scheiterte der schwedische Energiekonzern Vattenfall weitgehend mit seiner Klage gegen die Kürzung der Gebühren vor dem BGH. Nur in einzelnen Punkten müssten die Berechnungen nachgebessert werden. Außerdem muss die Vattenfall Europe Transmission GmbH in der nächsten Gebührenperiode wegen unerlaubter Mehrerlöse 50 Millionen Euro weniger berechnen (Az.: Kart 39/07). Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen.

Dem BGH lagen insgesamt sechs Klagen von Energieversorgern wegen der Kürzung der Gebühren vor, die sie ihren Konkurrenten für die Durchleitung des Stroms berechnen. Vattenfall hatte Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Netzagentur ihr im Juni 2006 die beantragten Netzentgelte um 18 Prozent gekürzt hatte.

Das Unternehmen warf der Behörde Berechnungsfehler vor. Ein Vertreter des Konzerns bezifferte den Ertragsausfall dadurch auf 100 Millionen Euro. In einer mehrstündigen Verhandlung vor dem BGH-Kartellsenat war umstritten, wie Gewerbesteuer und Eigenkapitalverzinsung bei der Kalkulation der Netzentgelte zu berücksichtigen sind.

Der BGH bestätigte nun die Auffassung des Regulierers, der Abzüge bei kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Gewerbesteuer sowie der Eigenkapitalverzinsung vorgenommen hatte. In einem Punkt gab das Gericht Vattenfall jedoch recht: Anzahlungen und Anlagen im Bau müssten bei der Ermittlung des zu verzinsenden Eigenkapitals berücksichtigt werden. Hier kann der Versorger, der in Deutschland vor allem in Hamburg, Berlin und den neuen Bundesländern vertreten ist, nun mit Nachbesserungen rechnen.

Auch in einem weiteren Punkt siegte die Bundesnetzagentur gegen Vattenfall. Sie hatte verlangt, dass Mehrerlöse aus der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 30. Juni 2006 die künftigen Gebühren mindern. Die Mehrerlöse müssten tatsächlich in die Kalkulation der nächsten Periode einfließen, bestätigte der BGH. Dadurch kann Vattenfall nach Angaben des Gerichts dann rund 50 Millionen Euro weniger ansetzen.

Was das Urteil für die Abschöpfung der Mehrerlöse der anderen großen Versorger bedeutet, ist unklar: „Wir müssen uns die schriftliche Urteilsbegründung ansehen, ob uns das überhaupt betrifft“, sagte RWE-Finanzchef Rolf Pohlig am Donnerstag. „Unmittelbar hat es uns nicht betroffen, weil unser Genehmigungsbescheid später datiert ist.“ Die Netzagentur habe den kritischen Punkt in den Bescheid für RWE nicht aufgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn in einem Eilverfahren kassiert habe. „Wir haben dafür keine Rückstellungen gebildet.“

Anders Eon: „Die Rückstellung, die wir seinerzeit für dieses Thema gebildet haben, die sich auch nach wie vor in unserer Bilanz befindet, liegt bei knapp 600 Millionen Euro“, hatte Finanzchef Marcus Schenck am Mittwoch gesagt.

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