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05.11.2006 
Verfassungsbedenken

Verbände drängen auf Gespräch mit Merkel zur Gesundheitsreform

Unmittelbar vor Beginn der am morgigen Montag beginnenden mehrtägigen Sachverständigenanhörung zur Gesundheitsreform haben Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern, Kassen und Arzneimittelindustrie ihre Kritik an den Reformplänen der großen Koalition verschärft.

NERLIN. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Braun, forderte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Gespräch mit dem Handelsblatt auf, unabhängig von der Anhörung das Gespräch mit der Gesundheitslobby zu suchen, „um schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen wichtige Teile der Reform auszuräumen“.

„Ich habe die Befürchtung, dass die an sich übliche Prüfung des Gesetzeswerks auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dem hektischen Hin und Her bei den Konsensverhandlungen zum Opfer gefallen ist,“ sagte Braun. Er verwies auf ein Schreiben der elf wichtigsten Gesundheitsverbände, das dem Handelsblatt vorliegt. Darin bitten die Spitzenvertreter Merkel um ein kurzfristiges Treffen, um zu verhindern, „dass die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems aufs Spiel gesetzt wird“.

Braun kritisierte die geplante Kürzung der Krankenhausvergütungen um 500 Mill. Euro im nächsten Jahr als „unverhältnismäßigen“ und damit grundgesetzwidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten und freigemeinnützigen Krankenhäuser. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht ähnliche „Sonderabgaben“ wegen des übergeordneten Interesses an der Finanzierbarkeit der Krankenkassen in der Vergangenheit abgesegnet. „Dieses Argument trägt aber dieses Mal schon deshalb nicht, weil die Bundesregierung die finanzielle Notlage der Kassen selbst herbeiführt, indem sie den mit dem Gesundheitsmoderniserungsgesetz beschlossenen Steuerzuschuss von 4,2 Mrd. Euro um 2,7 Mrd. Euro gekürzt hat, um den Bundeshaushalt zu sanieren.“ Braun stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Berliner Direktors des Deutschen Institutes für Gesundheitsrecht, Helge Sodan.

Verfassungsbedenken wurden in den vergangenen Tagen auch gegen die Reformpläne für einen neuen Kassenspitzenverband, die Einführung eines Basistarifs mit nicht kostendeckenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung und die Neuordnung des über den Leistungskatalog wachenden gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen erhoben.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, sieht einen Verfassungsverstoß auch in der geplanten Ermächtigung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWIG), selbst über die Standards zu entscheiden, auf deren Basis es in Zukunft Medikamente mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis aus dem Leistungskatalog der Kassen streichen soll. „Entscheidungen mit so weit reichenden Konsequenzen, die Millionen Menschen elementar betreffen, darf der Gesetzgeber nach unserem Verfassungsrecht nicht auf ein nachgeordnetes Institut delegieren. Diese muss er selbst treffen,“ sagte Yzer dem Handelsblatt.

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