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Verbote: Berlin geht gegen Manipulation bei Leerverkäufen vor

Die Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Anleihen der Euro-Länder und Versicherungen gegen Pleiten von Euro-Staaten verbieten. Das Verbot soll nun in einem separaten Gesetz geregelt werden. International hat der deutsche Vorstoß Irritationen ausgelöst. Alleine steht Deutschland allerdings nicht da.

Die Bundesregierung will Leerverkäufe künftig verbieten. Quelle: Handelsblatt
Die Bundesregierung will Leerverkäufe künftig verbieten. Quelle: Handelsblatt

BERLIN. Anders als bisher geplant, sollen die Verbote aber in einem „Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte“ geregelt werden und nicht länger Teil des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sein. In einem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums von Ende April wurden diese Verbote bereits thematisiert. Am 18. Mai untersagte die Finanzaufsicht BaFin dann entsprechende Handelsaktivitäten vorübergehend. Zudem verbot die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von zehn Finanzdienstleistern. Dazu gehören die Allianz, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Deutsche Börse sowie der Rückversicherer Munich Re. In ihrem Gesetzentwurf betont die Regierung, dass sich das geplante Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien auf alle Titel erstrecken soll, „die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind“.

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Verbände sollen dazu morgen mündlich Stellung beziehen. Damit haben sie also zwei Tage Zeit, um sich auf dieses Thema vorzubereiten. „Wir sind von dem Vorgehen des Finanzministeriums sehr überrascht“, erklärt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI). Gerade nach der deutlichen Kritik anderer EU-Staaten und der -Kommission am jüngsten Vorgehen der BaFin zum einen und der heftigen Reaktion der Märkte zum anderen „hätten wir mehr Besonnenheit erwartet“, so Dornseifer. Aktionismus sei hier kontraproduktiv. In der jetzigen Fassung dürfte der Entwurf nicht nur Marktteilnehmer, sondern auch die Aufsicht vor viele Probleme stellen, vermutet der BAI.

Leerverkäufe sind Geschäfte, bei denen ein Investor Wertpapiere verkauft, ohne sie vorher besessen zu haben. Dabei hofft er auf fallende Kurse. Bei gedeckten Leerverkäufen hat sich der Investor die Wertpapiere geliehen, bei ungedeckten hat er nicht einmal Ansprüche darauf. „Ungedeckte Leerverkäufe ermöglichen es, im Gegensatz zu gedeckten, sehr schnell eine große Zahl von Leerverkäufen ohne vorherigen Aufwand für eine Wertpapierleihe zu tätigen“, heißt es im Gesetzentwurf. Daher sei es theoretisch möglich, mehr Aktien zu verkaufen, als am Markt verfügbar seien. Von dieser Handelsstrategie würden Risiken für die Finanzmarktstabilität ausgehen.

International hat der deutsche Vorstoß Irritationen ausgelöst. Allerdings steht Deutschland nicht allein da. Österreichs Regierung verlängerte gestern ein seit Oktober 2008 geltendes Leerverkaufsverbot bis Ende November. Betroffen sind die Aktien von zwei Banken und zwei Versicherungen. Die europäische Finanzaufsicht (CESR) teilte gestern mit, man wolle die Wirkung des deutschen Verbots von ungedeckten Leerverkäufen auf die Finanzmärkte genau beobachten. Die Behörde schreckte aber vor der Forderung zurück, das Verbot auf ganz Europa zu übertragen.

  • 26.05.2010, 13:48 UhrAnonymer Benutzer: Uwe

    Es wird zur Zeit nur über Leerverkäufe geredet... aber wann werden ungedeckte Leer-Käufe unter Strafe gestellt? Die tragen doch auch zur Destabilisierung des Finanzsystems bei, oder irre ich mich da und LeerKäufe sind generell unproblematisch??

  • 26.05.2010, 11:54 UhrAnonymer Benutzer: Ehrentraut

    Ungedeckte Leerverkäufe sind legalisierter betrug am Aktienbesitzer des jeweiligen Unternehmens und müssen unter Strafe gestellt werden.

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